In den Städten und Gemeinden entlang von Haupt- und Nebenstraßen, sogar in Wohngebieten, werden zunehmend Werbeanhänger abgestellt. Nach Einschätzung des Landratsamts Ludwigsburg, aber auch nach Einschätzung vieler Ortspolizeibehörden nimmt dieses Verhalten immer mehr zu. In den meisten Fällen – so das Landratsamt – werden diese Anhänger nur zum Zweck der Werbung auf öffentlichen Flächen abgestellt. Das ist nicht nur verboten, sondern entzieht auch dem öffentlichen Raum die dringend benötigten Parkplatzflächen.
Landrat Dietmar Allgaier fordert die Bundesregierung auf, sich dieses Themas anzunehmen. Die Entfernung solcher Anhänger aus dem öffentlichen Straßenraum gestaltet sich nämlich durchaus als schwierig. Denn aus straßenrechtlicher Sicht benötigt ein solcher Anhänger zwar eine Sondernutzungserlaubnis, wenn er den Gemeingebrauch überschreitet, und darf nicht mehr als vierzehn Tage ohne Zugfahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Allerdings ist es oftmals schwer festzustellen, ob der Anhänger nur dem Zweck der Werbung dient oder ein normaler Anhänger mit Firmenaufdruck ist, der nur kurzfristig geparkt wurde – auf Verdacht kann er nicht einfach abgeschleppt werden.
Die derzeitigen Rahmenbedingungen würden Firmen leider dazu ermutigen, den Graubereich auszunutzen und ihre Werbung strategisch entlang von Straßen zu platzieren – kostenfrei versteht sich. Falls es jedoch gelinge, einer Firma diese Werbung nachzuweisen, sei das Bußgeld meist so gering, dass es als Abschreckung nicht wirke, stellt Landrat Allgaier fest.
Am Ende des Briefs schreibt der Chef der Kreisverwaltung: „Wir sollten diese Thematik angehen und nach Möglichkeiten suchen, gegen dieses Verhalten zielgerichtet vorzugehen. Aus meiner Sicht ist der Gesetzgeber gefordert, dieser Unsitte Einhalt zu gebieten. Dazu bitte ich um Ihre Unterstützung.“