Bisher mussten sich nach der „Coronaverordnung Absonderung“ Haushaltsangehörige einer Kontaktperson der Kategorie 1 oder der Kategorie Cluster-Schüler ebenfalls in Quarantäne begeben, wenn bei der positiv getesteten Person eine Virusvariante festgestellt wurde. Die Quarantäne der Haushaltsmitglieder von Kontaktpersonen der Kategorie 1 oder der Kategorie Cluster-Schüler endete mit dem Ende der Quarantänezeit der Kontaktperson nach der Benachrichtigung durch die zuständige Behörde. Aufgrund der VGH-Entscheidung können nun alle Betroffenen, die zum genannten Personenkreis gehören, die Quarantäne verlassen.
Das Landratsamt geht davon aus, dass das Land seine „Coronaverordnung Absonderung“ entsprechend anpassen wird.
Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich an die Corona-Bürgerhotline 07141 144-69400 des Landratsamts wenden.
