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Europäischer Sozialfonds Plus: Neue Bewerbungsrunde startet

Projektträger haben bis Ende Mai 2026 die Möglichkeit, sich um Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zu bewerben. Im Mittelpunkt stehen wieder Projekte für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Schülerinnen und Schüler. Die im Februar durch den regionalen ESF-Arbeitskreis beschlossene Strategie ist Grundlage für die Bewerbungen um ESF-Plus-Mittel. Möglich sind ein- oder zweijährige Projekte für das Förderjahr 2027 oder die Förderjahre 2027/2028. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige und teilrechtsfähige Personengesellschaften. Insgesamt kann der regionale ESF-Arbeitskreis bei dieser Vergaberunde Mittel von rund 474.000 Euro jährlich zuteilen.

Eine Präsentation in einem Seminarraum, in dem eine Frau vor einer Gruppe von sechs Personen spricht. Im Hintergrund ist ein Plakat mit dem Text „KONZEPT.AG aktiv gestalten“ zu sehen, während die Zuhörer aufmerksam zuhören.

Im Dezember 2025 besuchte der regionale ESF-Arbeitskreis geförderte Projekte, unter anderem das Projekt "Zag - Zukunft aktiv gestalten".

Zwei Zielgruppen

Es können Projekte eingereicht werden, die auf eine der beiden folgenden Zielgruppen zugeschnitten sind: Erstens besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen; insbesondere Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen. Denkbar sind rechtskreisübergreifende Fördermaßnahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB) II, IX und XII; auch benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs sollen in den Blick genommen werden; zweitens Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen bedroht sind und bei denen eine mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist; an den Rand der Gesellschaft gedrängte junge Menschen beziehungsweise die Schule abbrechende junge Menschen, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht erreicht werden. 

Träger können im Juli 2026 ihre Anträge im ESF-Arbeitskreis vorstellen 

Über das elektronische Antragsportal ELAN (https://elan.esf-bw.de/) können Projektträger ihre Anträge einreichen. Die hochgeladenen Unterlagen werden automatisch über eine sichere Verbindung bei der L-Bank eingereicht, ein zusätzlicher postalischer Versand entfällt. Die Antragsunterlagen müssen bis zum 1. Juni 2026 vollständig im ELAN eingegangen sein. In der nächsten Sitzung des regionalen ESF-Arbeitskreises im Juli 2026 erhalten potenzielle Projektträger Gelegenheit, ihre eingereichten Anträge vorzustellen. Die L-Bank Baden-Württemberg trifft die endgültige Entscheidung über die Bewilligung der Fördergelder. Dabei berücksichtigt sie die Ergebnisse des Rankings des regionalen ESF-Arbeitskreises. 

Geschäftsstelle steht Projektträgern und Interessierten für Fragen zur Verfügung 

Den vollständigen Ausschreibungstext mit zahlreichen Verfahrenshinweisen sowie die zugehörige regionale Arbeitskreisstrategie für 2027 finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter www.landkreis-ludwigsburg.de/landratsamt-landkreis/kreisverwaltung/dezernat-iv-arbeit-jugend-und-soziales/fb-43-soziales-pflege-und-versorgungsangelegenheiten/. Für Fragen steht Projektträgern und Interessierten zudem die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Ludwigsburg zur Verfügung (Stephanie Mayer, Tel.: 07141 144-42052, E-Mail: stephanie.mayer[at]landkreis-ludwigsburg.de). 

Fonds verbessert Beschäftigungschancen 

Der ESF Plus ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei und bekämpft Armut und soziale Ausgrenzung. Bei der regionalen Förderung wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von den regionalen ESF-Arbeitskreisen unterstützt, die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt sind und über ein eigenes Mittelkontingent verfügen.