Vor und im Markt 8 am Marktplatz in Ludwigsburg wurden am 1. Juni Gespräche mit Interessierten geführt. Aufklärung fand anhand von Informationsmaterial, Organspendeausweisen, einem Gewinnspiel mit Preisen (wie Spritzenkugelschreiber, anti-Stress-Herzen, Powerbanks etc.) sowie Blutdruckmessungen statt. An einem Torso-Modell konnten Bürgerinnen und Bürger transplantierbare Organe anschauen. Ein Arzt und Ärztinnen führten durch ein begehbares Herz und demonstrierten häufige Krankheiten an dem lebenswichtigen Organ.
Für Bürgermeister Sebastian Mannl ist es eine Herzensangelegenheit: „Organspende ist für viele Menschen ein schwieriges Thema, das oft mit Unsicherheiten verbunden ist. Wir sollten jede Gelegenheit nutzen, um über dieses wichtige, lebensrettende Thema zu informieren und mit den Menschen darüber ins Gespräch zu kommen“, betont er.
„Jeder Organspender ist Lebensretter“, ergänzt Dr. Uschi Traub, Leiterin der Gesundheitsförderung beim Gesundheitsamt, „ohne Geben gibt es kein Nehmen.“ Jeder der 965 Menschen, die im vergangenen Jahr in Deutschland ein Organ gespendet haben, hat nach seinem Tod durchschnittlich drei schwerkranken Patienten die Chance auf ein längeres und besseres Leben ermöglicht. Ein Spender kann bis zu sieben Menschen retten. Dennoch warten beinahe 8.400 Menschen derzeit auf eine Transplantation, allein in Baden-Württemberg sind es knapp 1.000 Patientinnen und Patienten.
Tag der Organspende soll aufklären: „Organspende ist ein großes Geschenk“
Für die Transplantierten ist der Tag auch ein Tag des Dankes. „Eine Organspende ist ein großes Geschenk und schenkt viele Lebensjahre“, sagt Josef Theiss vom Patientenverband Lebertransplantierte Deutschland e.V. Die geschenkte Leber hat ihm vor 30 Jahren das Leben gerettet. Seinem Spender ist Theiss unendlich dankbar, denn er hat es ermöglicht, in diesem Jahr seinen 54. plus30. Geburtstag gleich 84. Geburtstag zu feiern.
Alexander Thum, Geschäftsbereichsleiter Prävention bei der AOK, war auch bei der Aktion am Ludwigsburger Marktplatz mit dabei: „Wir unterstützen unsere Versicherten und senden
ihnen mit der Vollendung des 16. Lebensjahres ausführliche Informationen und einen Organspendeausweis zu. Wer spezifische Fragen hat, kann sich jederzeit kostenfrei von medizinischen Expertinnen und Experten telefonisch unter 0800 1 265 265 beraten lassen.“
Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Online-Register – vielfältige Möglichkeiten
Alle Beteiligten der Ludwigsburger Aktion befürworten die Widerspruchslösung, so auch Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha. Bei dieser Regelung gilt jeder als Organspender, wenn er nicht aktiv widersprochen hat. Deutschland ist in Europa eines der wenigen Länder ohne Widerspruchsregelung, gleichzeitig werden Organe aus anderen Ländern mit dieser Lösung dankbar angenommen.
Viel zu oft scheitern Organspenden an einer fehlenden Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Angehörige eine Entscheidung treffen müssen, ohne den Willen ihres Verstorbenen zu kennen. 2023 war dies erneut einer der Hauptgründe, warum eine Spende bei potenziellen Organspendern nicht stattgefunden hat – und das, obwohl laut Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung acht von zehn Befragten eine Organspende befürworten.
„Jeder sollte sich informieren, seine eigene Entscheidung für oder gegen Organspende treffen, es im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder im Online-Register dokumentieren und seine Angehörigen informieren. Die Angehörigen stehen unter einer enormen Belastung, wenn sie nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden müssen“, sagt Dr. Karlin Stark, Leiterin des Landratsamt-Dezernats Gesundheit und Verbraucherschutz.
Organspende kann jeden treffen
Organspende ist ein Thema, das jeden treffen kann. Denn: Das Risiko selbst ein lebensrettendes Organ zu benötigen, ist drei Mal höher als die Chance, Organspender zu sein, da dies nur im Falle eines „Hirntodes“ möglich ist.
Das Organspende-Register bietet seit März 2024 eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren. Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes Personals des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich.
FAQs zur Organspende
Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis trotz Register gültig?
Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen.
Bin ich nicht zu alt oder zu krank für eine Organspende?
Es gibt keine Altersbegrenzung für die Organspende. Die bisher älteste Organspenderin Deutschlands war 98 Jahre alt und ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden. Nur wenige Vorerkrankungen schließen eine Organspende grundsätzlich aus. Das sind akute maligne Tumorerkrankungen oder nicht behandelbare Infektionen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Unter welchen Umständen ist eine Organspende überhaupt möglich?
Als Organspender kommen Menschen in Frage, bei denen auf einer Intensivstation nach einer schweren Hirnschädigung der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) eintritt. Dabei wird das Gehirn nicht mehr durchblutet. Kreislauf und Atmung der verstorbenen Person werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten, daher behalten die Organe ihre Funktionsfähigkeit. Lediglich bei dieser kleinen Gruppe Verstorbener stellt sich die Frage einer Organspende. Für die Feststellung des Hirntodes gibt es strenge Vorgaben. Außer der Feststellung des Todes ist die Einwilligung zur Organentnahme Voraussetzung für eine Organspende.
Wird alles für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und ich mich für eine Organspende ausgesprochen habe?
Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist es immer, das Leben eines Menschen zu retten. Notärztinnen und -ärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich dafür einsetzen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun.
Ist meine Entscheidung rechtlich verbindlich oder können Angehörige noch eine andere Entscheidung treffen?
Der Wille der verstorbenen Person hat immer Vorrang. Ist zum Beispiel ein Einverständnis in einem Organspendeausweis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Nur wenn der Wille der oder des Verstorbenen weder schriftlich vorliegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mitgeteilt wurde, werden die Angehörigen gebeten, zunächst nach dem mutmaßlichen Willen oder – in letzter Konsequenz – nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden. In den meisten Fällen erfolgt dann jedoch keine Zustimmung. Ein möglicher Grund: Angehörige sind sich unsicher und möchten nichts falsch machen. Diese Situation kann sehr belastend sein. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und mit den persönlich wichtigsten Menschen darüber zu sprechen.
Ergänzende Informationen
Aktuelle Zahlen und Entwicklung der Organspende: In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres liegt die Zahl der Organspenden etwas unter dem Niveau des Vergleichszeitraums 2023. Von Januar bis April 2024 gab es bundesweit 292 postmortale Organspender (im Jahr 2023: 311). Dadurch konnten 888 Organe für eine Transplantation an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet werden (im Jahr 2023: 954). Die Entwicklung in Baden-Württemberg ist vergleichbar zur bundesweiten. In den ersten vier Monaten dieses Jahres gab es 40 Organspenden und 130 entnommene Organe (im Jahr 2023: 47/153).
