Die Förderung konzentriert sich auf mehrfach benachteiligte Personengruppen mit besonderen Problemlagen:
Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
Hier sollen vor allem vielfach belastete Zielgruppen angesprochen werden, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Dazu gehören unter anderem besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis des SGB II, Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund sowie weitere marginalisierte Bevölkerungsgruppen wie, beispielsweise ältere Leistungsbeziehende und Menschen mit Behinderung, Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen etc. sowie Frauen in prekären Lebenslagen, insbesondere Alleinerziehende, Frauen mit Gewalterfahrungen und/oder mit Migrations- oder Fluchthintergrund.
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Hier sollen Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 im Mittelpunkt stehen, die von Schulversagen bedroht sind und/oder bei denen eine mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist, zudem marginalisierte junge Menschen beziehungsweise Schulabbrecher, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht (mehr) erreicht werden. Projektanträge müssen eines der beiden genannten Ziele erfüllen. Projekte müssen unter Berücksichtigung der Querschnittsziele des ESF Plus – Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit und Transnationale Kooperation – umgesetzt werden. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist einzuhalten.
Projektträger können ihre Anträge schriftlich bis 15. September 2022 bei der L-Bank in Karlsruhe abgeben. Dazu dient das elektronische Antragsformular ELAN, abrufbar auf der Internetseite www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm/elan/. Privatpersonen können über eine Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten profitieren und daher keinen eigenen Förderantrag stellen. In der Rankingsitzung des lokalen ESF-Arbeitskreises des Landkreises Ludwigsburg im Oktober 2022 2 23.06.2022 erhalten die Projektträger Gelegenheit, ihre Anträge vorzustellen. Nach dortiger inhaltlicher Bewertung und einer Priorisierung durch ein Ranking nach landeseinheitlichen Vorgaben werden die Anträge zur Bewilligung an die L-Bank weitergeleitet. Diese trifft die endgültige Entscheidung über die Ausschüttung der Fördergelder.
Weitere allgemeine Informationen zum ESF Plus, den vollständigen Ausschreibungstext mit zahlreichen Verfahrenshinweisen sowie die regionale Arbeitskreisstrategie finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landrats_amt-landkreis/kreisverwaltung/dezernat-iv-arbeit-jugend-und-soziales/fb-43-soziales-pflege-und_versorgungsangelegenheiten/. Für Fragen steht Projektträgern zudem die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Ludwigsburg zur Verfügung (Stephanie Mayer, Telefon 07141 144-42052, E-Mail: stephanie.mayer@landkreis-ludwigsburg.de).
Der ESF Plus ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei und bekämpft Armut und soziale Ausgrenzung. Er ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Bei der regionalen Förderung wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von den regionalen ESF-Arbeitskreisen unterstützt, die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt sind und über ein eigenes Mittelkontingent verfügen