Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg nachgewiesen
Der Landkreis Ludwigsburg hat ein vollständiges Aufstallungsgebot, also eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis angeordnet. Das Aufstallungsgebot gilt ab Samstag, 18. Februar, bis vorläufig 31. März.