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Messen, Märkte und Ausstellungen

Sicherheit & Ordnung

Auf Antrag können Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sogenannten Marktprivilegien (Abweichung von Ladenöffnungszeiten, Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht und keine Befreiung vom Arbeitszeitgesetz notwendig). Eine Festsetzung ist auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum möglich.

Genaue Informationen erhalten sie auf unserem Merkblatt.

Zuständige Stelle:

Für die Festsetzung von Messen, Märkten und Ausstellungen sind für das jeweilige Ortsgebiet die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg füralle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag nach § 69 GewO ist mit folgenden Angaben

  • Datum und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • Angaben über die zugelassenen Waren
  • Lage und Größe des Veranstaltungsortes (Lageplan)
  • Teilnahmebedingungen/Marktordnung
  • Voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller (Teilnehmerverzeichnis), getrennt nach gewerblichen und privaten Anbietern mit kompletter Adresse und dem Warensortiment

über das Bürgermeisteramt oder direkt ans Landratsamt einzureichen.

Kontakt

Frau Stiglmeier
Tel.: 07141 144-42375

Frau Schmitz
Tel.: 07141 144-43602

Telefax an den Geschäftsteil:
07141 144-59311

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