Messen, Märkte und Ausstellungen
Sicherheit & Ordnung
Auf Antrag können Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sogenannten Marktprivilegien (Abweichung von Ladenöffnungszeiten, Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht und keine Befreiung vom Arbeitszeitgesetz notwendig). Eine Festsetzung ist auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum möglich.
Genaue Informationen erhalten sie auf unserem Merkblatt.
Merkblatt zum Download
Zuständige Stelle:
Für die Festsetzung von Messen, Märkten und Ausstellungen sind für das jeweilige Ortsgebiet die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg füralle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag nach § 69 GewO ist mit folgenden Angaben
- Datum und Öffnungszeiten der Veranstaltung
- Angaben über die zugelassenen Waren
- Lage und Größe des Veranstaltungsortes (Lageplan)
- Teilnahmebedingungen/Marktordnung
- Voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller (Teilnehmerverzeichnis), getrennt nach gewerblichen und privaten Anbietern mit kompletter Adresse und dem Warensortiment
über das Bürgermeisteramt oder direkt ans Landratsamt einzureichen.