Personenstandswesen
Sicherheit & Ordnung
Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Geschlecht, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.
Die Beurkundung des Personenstands in Personenstandsregister (Geburts-, Heirats-, Sterberegister) ist Aufgabe der Standesämter.
Die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Ludwigsburg übt das Landratsamt Ludwigsburg als untere Verwaltungsbehörde aus.
Bei Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalles wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.
Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, können Sie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim zuständigen Amtsgericht beantragen, das Standesamt anzuweisen, die abgelehnte Amtshandlung vorzunehmen.
Das Landratsamt nimmt ausschließlich eine Beratungs- und Informationsfunktion für die Standesämter im Landkreis ein.
Kontakt: Frau Schmid Frau Stricker |
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Sicherheit & Ordnung
Hat Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg?
Voraussetzung ist, dass Sie
- Deutsche/r Staatsangehörige/r sind oder
- als Asylberechtigte/r,
- ausländische/r Flüchtling/e, oder
- Staatenlose/r
deutschem Recht unterliegen.
Der Name steht nicht zur freien Verfügung des Namensträgers.
Mit den namensrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sollen nach dem Willen des Gesetzgebers im Grundsatz alle namensrechtlichen Fragen abschließend geregelt sein.
Ausnahmsweise können Unzulänglichkeiten im Einzelfall über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beseitigt werden.
Eine Namensänderung kommt daher nur Betracht, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des öffentlich-rechtlichen Namensänderungsrechts Ihren Namensänderungswunsch rechtfertigt.
Es genügt nicht, dass der bestehende Name nicht gefällt und ein anderer Name gewünscht wird, weil er klangvoller erscheint.
Wir empfehlen, vor Antragstellung mit der zuständigen Sachbearbeiterin abzuklären, ob Ihrem Namensänderungswunsch ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsrechts zugrunde liegt.
Ggfs. und auf Wunsch senden wir Ihnen einen Antragsvordruck zu.
Den Antrag können Sie dann beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Jeder Einzelfall ist anders. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, werden daher im persönlichen Gespräch telefonisch ermittelt.
Zuständigkeit
Das Landratsamt Ludwigsburg ist für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Ludwigsburg in einer Gemeinde ohne eigene Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderungen haben.
Eigene Zuständigkeiten für öffentlich-rechtliche Namensänderungen im Landkreis Ludwigsburg haben:
- Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim
- Ditzingen
- Kornwestheim
- Ludwigsburg
- Remseck am Neckar
- Vaihingen an der Enz mit Eberdingen mit Oberriexingen und Sersheim
Bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt richtet sich die Zuständigkeit für die Namensänderung nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthalt.
Kontakt: Frau Krüger Tel.: 07141 144-42565 |