Schülerbeförderung
im Landkreis Ludwigsburg

Im Landkreis Ludwigsburg gibt es über 65.000 Schüler an öffentlichen oder privaten allgemeinbildenden Schulen oder Berufsschulen. Während die Organisation der Schülerbeförderung (beispielsweise die Ausgabe von Bestellscheinen für das Scool-Abo oder die Einrichtung von Vertragsfahrten) Aufgabe des Schulträgers ist, übernimmt der Landkreis die Finanzierung der notwendigen Beförderungskosten zwischen Wohnung und Schule.
Der Landkreis erstattet die notwendigen Schülerbeförderungskosten auf Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Satzung.
In der Satzung sind die Voraussetzungen und der Umfang der Kostenerstattung geregelt, beispielsweise dass
- die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs vor der Beförderung mit einem gesondert eingerichteten Schülerfahrzeug Vorrang hat;
- Schüler oder deren Eltern einen monatlichen Kostenanteil zu den Beförderungskosten zu entrichten haben. Von der Kostenanteilspflicht ausgenommen sind Kinder in Schulkindergärten und Schüler der Sonderschulen für Körper- und Geistigbehinderte;
- die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen zumutbar ist, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort in der Regel innerhalb von 45 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgt.
VVS-Abbuchungsverfahren "Scool"
Die meisten Schüler im Landkreis kommen mit dem Scool-Abo zur Schule, das zu Fahrten im öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) berechtigt und inzwischen als PolygoCard (elektronische Chipkarte im Scheckkartenformat) ausgegeben wird. Das Schülerabo wird per Bestellschein über die Schulen beim zuständigen Abo-Center beantragt.
Scool bietet folgende Vorteile:
- Bequeme monatliche Abbuchung der Kostenanteile
- Ohne Aufpreis kann das gesamte VVS-Netz rund um die Uhr genutzt werden
- Bei Verlust wird gegen Gebühr Ersatz gewährt
- Der Ferienmonat August ist kostenfrei
Schüler, die nicht an "Scool" teilnehmen, können für die Fahrt zwischen Wohnung und Schule monatlich gültige Ausbildungstickets - allerdings ohne netzweite Gültigkeit - an den Verkaufsstellen erwerben und die Beförderungskosten beim Schulträger geltend machen.