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Schülerbeförderung

im Landkreis Ludwigsburg

Im Landkreis Ludwigsburg gibt es knapp 66.000 Schüler/-innen an öffentlichen oder privaten allgemeinbildenden Schulen oder Berufsschulen. Während die Organisation der Schülerbeförderung, wie beispielsweise das Einrichten von Sonderbeförderungen in Schülerfahrzeugen, Aufgabe des Schulträgers ist, übernimmt der Landkreis die Finanzierung der notwendigen Beförderungskosten zwischen Wohnung und Schule.

Der Landkreis erstattet die notwendigen Schülerbeförderungskosten auf Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SSchBefK).

In der Satzung sind die Voraussetzungen und der Umfang der Kostenerstattung geregelt, beispielsweise 

  • der Vorrang der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs vor der Beförderung mit einem gesondert eingerichteten Schülerfahrzeug oder einem Privat-Pkw.
  • die zumutbare Wartezeit bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen. Diese beträgt in der Regel 45 Minuten. D.h. die Ankunft oder Abfahrt am Schulort sollte in der Regel innerhalb von 45 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgen.
  • die Festlegung eines von den Schüler/-innen oder deren Eltern zu tragenden monatlichen Kostenanteils an den Beförderungskosten.

Von der Kostenanteilspflicht sind in der Regel ausgenommen:  

  • Kinder in Schulkindergärten und Schüler/innen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt körperliche, motorische und geistige Entwicklung.
  • Familien, die für mehr als zwei Kinder einen Kostenanteil an den Schülerbeförderungskosten zu tragen haben, d.h. die Befreiung ist ab dem dritten kostenanteilspflichtigen Schüler/Schülerin möglich.

VVS-Abbuchungsverfahren Deutschland-Ticket JugendBW

Die meisten Schüler/-innen im Landkreis fahren mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule.

Seit dem 01.12.2023 wurde das JugendTicketBW durch das Deutschland-Ticket JugendBW abgelöst:

Mit der Einführung des Deutschland-Ticket JugendBW im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) ändert sich im Vergleich zum JugendTicketBW nichts, außer dass alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs mit dem neuen Angebot – wie es der Name schon sagt – den gesamten Nahverkehr im Bundesgebiet nutzen können.

Das Deutschland-Ticket JugendBW wird als reines Jahresabo angeboten. Das Angebot ist durch die erhebliche Subventionierung durch das Land und die Landkreise für die Kinder und Jugendlichen zu einem Preis von 365 Euro pro Jahr verfügbar. Bei monatlicher Abbuchung in 12 gleichen Raten sind 30,42 Euro zu zahlen (der Ferienmonat August ist damit nicht mehr kostenfrei). –Es erfolgt keine Bezuschussung weiterer ÖPNV- Fahrkarten durch den Landkreis.

Das Deutschland-Ticket JugendBW kann von den Eltern/Jugendlichen wie folgt bestellt werden:

  • Online auf www.vvs.de
  • Handyticket auf www.bahn.de/vvs oder im DB Navigator
  • Über „Abo-Sofort“ in DB-Reisezentren/SSB-Kundenzentren
  • Per Bestellschein

Für Kinder und Jugendliche, die das Deutschland-Ticket JugendBW nicht nutzen wollen, oder für die sich ein Jahresabo nicht lohnt, gibt es im VVS alternative Ticketangebote. Diese werden allerdings nicht mehr vom Landkreis bezuschusst. Bitte informieren Sie sich direkt beim VVS über diese Ticketangebote.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VVS unter:

Das deutschlandweite D-Ticket JugendBW (vvs.de)

Sie bezahlen für mehr als zwei Schulkinder das Jahresabo oder bei Ihnen liegt ein anderer Grund für einen möglichen Erlass der Kosten vor?

Eine Erstattung erfolgt dann - bei Vorliegen der Voraussetzungen - auf Antrag im Nachgang pro Schulhalbjahr bzw. am Schuljahresende (bitte nutzen Sie hierfür die Antragsvordrucke). Die Rückerstattung muss bis spätestens 31.10. des Kalenderjahres, in dem das Schuljahr endet beim Landratsamt oder beim Schulträger beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Kontakt

Fachbereich Nahverkehr

Fax: 07141 144-59321
Schuelerbefoerderung

Kommunale Schulen
Tel.: 07141 144-42256

Staatl. und private Schulen
Tel.: 07141 144-43767

Landkreiseigene Schulen
Tel.: 07141 144-42316