Sprungziele

EU-Lizenz

Gemeinschaftslizenz

Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zum gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union mit Kraftfahrzeugen deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Dies galt jedoch nur bis zum 20.05.2022.

Ab 21.05.2022 unterliegen durch die Änderung des Mobilitätspaket I alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger- Kombinationen ab einer zulässigen Höchstmasse von 2,5 Tonnen der Genehmigungspflicht.

Sie ist personenbezogen und nicht übertragbar. Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt werden. Eine erteilte Gemeinschaftslizenz kann auf Antrag verlängert werden.

Der Niederlassungsmitgliedstaat stellt dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz die Originallizenz aus (welche als Nachweis im Büro verbleibt), sowie beglaubigte Kopien in einer Anzahl, die der Zahl der nachgewiesenen Fahrzeuge entspricht über die der Inhaber der Lizenz als Eigentümer oder anderweitig verfügt (Ratenkauf-, Miet- oder Leasingvertrag). Eine beglaubigte Kopie (ausgestellt von der Genehmigungsbehörde) ist in jedem Fahrzeug mitzuführen.

  

Sie kann erteilt werden, wenn

  • der Unternehmer und der Verkehrsleiter zuverlässig sind
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
  • der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist

Notwendige Unterlagen:

Weitere Notwendige Unterlagen:

  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft als Behördenauskunft zu beantragen. Zu senden an: Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg - nicht älter als 3 Monate -
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, der Gemeinde (Stadtkämmerei), aller Krankenkassen bei denen Beschäftigte versichert sind, der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen - nicht älter als 3 Monate -
  • Fachkundebescheinigung nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
  • Gewerbeanmeldung
  • Kopie Personalausweis oder Pass

Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbezentralregisterauskunft für z.B. eine GmbH bitte als Behördenauskunft beantragen. Zu senden an: Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg – nicht älter als 3 Monate
  • Gesellschafterliste

Für Geschäftsführer / Vorstandsmitglieder

  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft als Behördenauskunft zu beantragen. Zu senden an: Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg - nicht älter als 3 Monate -
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (KBA) - nicht älter als 3 Monate -
  • Kopie Personalausweis oder Pass

Zusätzliche Unterlagen bei der Bestellung eines Verkehrsleiters:

  • Fachkundebescheinigung nach der Verordnung (EG) 1071/2009
  • Verkehrsleitervertrag nach der Verordnung (EG) 1071/2009
      Aus diesem Vertrag muss hervorgehen, dass eine tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeit des Unternehmens beim Verkehrsleiter liegt.
  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft als Behördenauskunft beantragen. Zu senden an:  Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg - nicht älter als 3 Monate
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (KBA) – nicht älter als 3 Monate
  • Kopie Personalausweis oder Pass

Andere geeignete Nachweise sind nicht ausgeschlossen.

Genehmigungen für Kleintransportunternehmen 2,5 – 3,5 Tonnen

Güterkraftverkehrsunternehmer, die ausschließlich Transporte mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen von 2,5 – 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse durchführen, können bezüglich der Fachkunde die Praktikerregelung in Anspruch nehmen. Nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 können Personen die 10 Jahre vor dem 20.08.2020 ohne Unterbrechen ein Unternehmen derselben Art geleitet haben, von dem Ablegen der Fachkundeprüfung entbunden werden. Bis auf weiteres kann dies bei Einreichung eines Antrages auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz bei der Genehmigungsbehörde formlos mit beantragt werden. Der Nachweis darüber kann durch folgende Unterlagen erbracht werden:

  • Gewerbeauskunft
  • Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK 
  • Steuerbescheinigung über die Umsatzsteuerpflicht

Geeignete weitere Unterlagen können noch angefortert werden.

Bitte planen Sie unsere Bearbeitungszeit von 3 – 6 Wochen nach vollständiger Abgabe der Unterlagen mit ein. Bei erhöhtem Antragsaufkommen kann es zu Verzögerungen kommen.

Kontakt

Tel. 07141 144-42057; -42485
Fax 07141 144-388
Güterkraftverkehr