Liegenschaftskataster
Im Landkreis Ludwigsburg
Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster weist auf der Grundlage von Katastervermessungen die Einteilung des Grund und Bodens in Flurstücke landesweit nach. Im Liegenschaftskataster sind Informationen, wie zum Beispiel Lage, Größe, Nutzungsangaben oder Angaben über Gebäude enthalten.
Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS und den Liegenschaftskatasterakten und ist Grundlage für alle raumbezogenen Informationssysteme.
Als untere Vermessungsbehörde ist der Fachbereich Vermessung, Flurneuordnung und Geoinformation für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Ludwigsburg (mit Ausnahme des Stadtgebiets Ludwigsburg) zuständig.
Hinweis: Bodenrichtwerte im Landkreis Ludwigsburg für die Grundsteuererklärung
Zurzeit erhält der Fachbereich Vermessung, Flurneuordnung und Geoinformation viele Anfragen auf Auskünfte über die Bodenrichtwerte von Flurstücken im Landkreis Ludwigsburg für die Grundsteuererklärung. Diese erhalten Sie nur über das Portal unter BORIS BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg).
Das Portal ist seit dem 01.07.2022 freigeschaltet!
Bitte lesen Sie sich die Hinweise auf der Portalseite genau durch.
Um zu dem Portal zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Bitte sehen Sie von Anfragen an den Fachbereich ab, da wir keine Auskünfte hierzu erteilen können.
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen. Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt des Landkreises Ludwigsburg erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an service.vermessung[at]landkreis-ludwigsburg.de. Weiterhin können Sie Ihre Anfrage auch telefonisch unter 07141 144-2008 stellen oder das unten stehende Antragsformular verwenden.
Serviceleistungen
Unser Leistungsspektrum
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster in analoger und digitaler Form (zum Beispiel für Baugesuche, Finanzierungen, Verkaufsexposé)
- Auskünfte über Flurstücksdaten (zum Beispiel Grenzverlauf, Lage)
- Persönliche Beratung und Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster
Die Daten des Liegenschaftskatasters können analog und digital in verschiedenen Formaten abgegeben werden. Generell werden die analogen Auszüge des Liegenschaftskatasters auch als PDF-Dateien angeboten.
Einsichtnahme, Auskünfte und Auszüge sind in der Regel gebührenpflichtig.
Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben.
Einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt man zum Beispiel als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.
Auf Antrag und unter Angabe des Verwendungszecks kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten. Für Informationen in Verbindung mit Angaben zum Eigentümer muss das berechtigte Interesse dargelegt werden.
Antragsformular (Bestellformular) für Auszüge
Antragsstellung für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Seit 1. Januar 2024 erfolgt die Antragstellung für "Auszüge aus dem Liegenschaftskataster" über das Serviceportal Baden-Württemberg.
Die gestellten Anträge werden automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Alternativ können Sie Ihren Antrag mit Anschrift und Kontaktdaten formlos an folgende E-Mailadresse schicken: