Sprungziele

Wegweiser

Immissionsschutz

An welche Behörde kann ich mich wenden?

Bei Lärmbelästigungen:

Belästigung durch

zuständige Behörde

Radio, Lautsprecher, Musikinstrumente

Ordnungsamt im Rathaus, Polizei

Gaststätten

Ordnungsamt im Rathaus bzw. Gaststättenbehörde, Polizei

Haus- und Gartenarbeiten

Ordnungsamt im Rathaus, Polizei

TiereOrdnungsamt im Rathaus, Polizei
Gewerbe, IndustrieLandratsamt, Immissionschutz
BaustellenLandratsamt, Gewerbeaufsicht
Fluglärm

Umweltmeldestelle der Landesregierung, Tel. Nr. 0711/126-2626

Bei Rauch- und Geruchsbelästigungen:

Belästigung durch

zuständige Behörde

private Feuerungs-/HeizungsanlagenLandratsamt, Immissionsschutz, große Kreisstädte
Gewerbe/IndustrieLandratsamt, Immissionsschutz
Grill/LagerfeuerOrdnungsamt im Rathaus, Polizei