Denkmalschutz
Allgemeines
Der Geschäftsteil Bauen ist zuständig als Untere Denkmalschutzbehörde für die selben Städte und Gemeinden wie beim Baurecht. Ziel unserer Arbeit ist es Kulturdenkmale zu erhalten, dabei aber auch den Anforderungen an eine zeitgemäße Nutzung gerecht zu werden. Dabei arbeitet das Baurechtsamt Hand in Hand mit den Denkmalpflegern beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Bei allen Veränderungen im Innern oder Äußeren eines Kulturdenkmals ist die Untere Denkmalschutzbehörde rechtzeitig zu beteiligen.
Dies gilt auch für Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes an Gebäuden innerhalb einer "Gesamtanlage" (wie z.B. "Altstadt Besigheim" oder "Altstadt Markgröningen").
Für Maßnahmen an einem Kulturdenkmal oder Gebäuden innerhalb einer Gesamtanlage können steuerliche Erleichterungen in Betracht kommen. Die dafür notwendige Steuerbescheinigung erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.