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Wohngeld

Soziales

Was ist Wohngeld?

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für die Personen, die geringe Einnahmen haben. Aus diesem Grunde gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Das Wohngeld gibt es für MieterInnen in der Form des Mietzuschusses und für EigentümerInnen als Lastenzuschuss.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Der Antrag ist zu unterschreiben und alle geforderten Nachweise zu beizufügen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Der Antrag auf Wohngeld ist im Allgemeinen vom Haushaltsvorstand zu stellen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt ab von

  • der Zahl der Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes zu stellen. Diese leitet den Antrag dann zur Bearbeitung an die zuständige Wohngeldstelle des Landratsamtes weiter. Bei der Gemeindeverwaltung und beim Landratsamt erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da eine Bewilligung der Leistung in der Regel erst ab Beginn des Monats erfolgen kann, in dem der Antrag beim Bürgermeisteramt oder bei der zuständigen Wohngeldstelle des Landratsamtes eingegangen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie:

von der zuständigen Wohngeldstelle; die Anträge für die Großen Kreisstädte werden in eigener Zuständigkeit bearbeitet. 

StadtVerwaltungTelefon
Bietigheim-BissingenStadtverwaltung

07142/74-0 

DitzingenStadtverwaltung07156/164-0
KornwestheimStadtverwaltung07154/202-0
LudwigsburgStadtverwaltung07141/910-0
Remseck a. N.Stadtverwaltung07146/2809-0
Vaihingen/EnzStadtverwaltung07042/18-0

Sie können Kontakt aufnehmen über E-Mail: wohngeld oder wenden sich an die zuständige Sachbearbeiterin/den zuständigen Sachbearbeiter

Sie finden uns in der Hindenburgstraße 46, 71638 Ludwigsburg

Bei persönlicher Vorsprache bitten wir dringend um vorherige Terminvereinbarung !

SachbearbeiterWohnort des AntragsstellersTelefon
Herr ScheibleHessigheim07141 144-42677
Frau GräßleEberdingen, Erligheim, Gemmrigheim, Schwieberdingen, Sersheim07141 144-43182

Frau Harms

Asperg, Markgröningen, Sachsenheim A-Q

07141 144-41070

Frau Reichardt

Affalterbach, Möglingen, Pleidelsheim

07141 144-41072

Frau Stehle

Besigheim, Freiberg, Hemmingen, Ingersheim, Steinheim, Walheim

07141 144-41074

Frau Carmona

Erdmannhausen, Korntal-Münchingen, Marbach, Oberstenfeld

07141 144-45514

Frau Keller

Benningen, Kirchheim, Löchgau, Murr, Oberriexingen

07141 144-41082

Frau KappBönnigheim, Großbottwar07141 144-42570
Frau SchöckFreudental, Gerlingen, Mundelsheim, Sachsenheim R-Z, Tamm07141 144-42442

In der Wohngeldstelle der Außenstelle des Landratsamtes in Vaihingen ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

Sachbearbeiter

Wohnort des AntragsstellersTelefon

N. N.

Eberdingen, Oberriexingen, Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim

wird derzeit vertreten durch die Hauptstelle in LB, bitte Sachbearbeitung in o.g. Tabelle wählen