Sozialhilfe/Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe
Im Landkreis Ludwigsburg
Allgemeine Informationen
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die Menschen in Not beanspruchen können. Grundlage für das Recht auf Sozialhilfe ist vor allem das Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII). Aufgabe der Sozialhilfe ist es, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen erhält.
Der Fachbereich Besondere Soziale Hilfen des Landratsamtes Ludwigsburg ist mit Ausnahme der Städte Ditzingen und Gerlingen für das gesamte Kreisgebiet zuständig für die Sozialhilfe im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der sonstigen Hilfen.
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, die Hilfe zur Pflege sowie die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird vom Fachbereich Besondere Soziale Hilfen des Landratsamtes Ludwigsburg für das gesamte Kreisgebiet, auch in den Städten Ditzingen und Gerlingen, geleistet.
Ansprechpartner ist der/die Sachbearbeiter/-in, die/der für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Antragsformular steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.
Antragsberechtigt sind Personendie das 18. Lebensjahr vollendet haben und befristet auf Zeit erwerbsunfähig sind. Die Erwerbsminderung muss vom Rententräger festgestellt sein. Eine vorgezogene Altersrente erhalten und die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und 6 Monaten noch nicht erreicht haben.
Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren und deren Angehörige haben wegen des vorrangigen Anspruches auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, (Arbeitslosengeld II) keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Regelungen bzgl. der Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten analog den Bestimmungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. ( s. hierzu das Merkblatt Grundsicherung)
Weitere Informationen erhalten Sie auch von dem/der Sachbearbeiter/-in, die/der für Ihren Wohnort zuständig ist.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Sie ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers.
Antragsberechtigt sind Personen
- die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII ( aktuell 65 Jahre und 10 Monate Stand 2022 ) vollendet haben.
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer erwerbsunfähig sind.
Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen sowie weitere Einzelheiten, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Grundsicherung.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie von dem/der Sachbearbeiter/-in, die/der für Ihren Wohnort zuständig ist.
Hilfe zur Pflege
- Für pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2
- Wohnort im Kreis Ludwigsburg bzw. vor Heimaufnahme im Kreis Ludwigsburg
- Pflege im Heim oder bspw. durch ambulante Dienste in der eigenen Wohnung
- Bei häuslicher Pflege zur Vermeidung einer Heimunterbringung
- Vorrangige (Sach-) Leistungen der Pflegekasse werden genutzt
- Ersparnisse und Vermögen bei Alleinstehenden bis auf 10.000 € aufgebraucht
- Rente und sonstiges Einkommen reichen nicht zur Deckung der Pflegekosten
- Kinder müssen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Unterhalt für die Eltern bezahlen
- Mindestens erforderliche Unterlagen: Sozialhilfeantrag*, Einwilligungserklärung*, Rentenbescheide, Einstufung Pflegekasse, Kontoauszüge vom letzten halben Jahr, Vermögen (bspw. Sparbücher), Heimvertrag bzw. Kostenvoranschlag für ambulante Pflege.
Link zu folgender Homepage:
Kriegsopferfürsorge
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind Teil des sozialen Entschädigungsrechtes nach dem Bundesversorgungsgesetz ( BVG ). Ihre Aufgabe ist der angemessene Schadensausgleich und die angemessene wirtschaftliche Versorgung der Anspruchsberechtigten.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die Hilfe zur Pflege (z.B. Kurzeitpflege und stationäre Pflege) und die Altenhilfe.
Berechtigte der Kriegsopferfürsorge sind überwiegend Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
Daneben können auch Geschädigte nach dem Wehr- oder Zivildienstgesetz, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten oder politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR oder den früheren deutschen Ostgebieten diese Hilfen erhalten.
Weitere Informationen hierzu auch im Hinblick auf Sonderzuständigkeiten erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Blindenhilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe verfolgen das Ziel, Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Bedarf wird individuell ermittelt. Die Unterstützung kann beispielsweise in Form von Assistenz im Alltag, in unterstützten Wohnformen, bei der Arbeit in Betrieben oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung erfolgen. Kinder mit Behinderung können z.B. Eingliederungshilfe erhalten, um eine Teilhabe in der Kita oder in der Schule zu ermöglichen. Eine Voraussetzung ist, dass die Person aufgrund von körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung wesentlich in der Teilhabe eingeschränkt ist.
Blinde Menschen erhalten zum Ausgleich der duch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen und Benachteiligungen eine Landesblindenhilfe.
Haben Sie Fragen? EMiL, der Sozialdienst des Landkreises berät bei Fragen rund um Eingliederungshilfe und Rehabilitation. Bei einem Anspruch auf Eingliederungshilfe vermittelt er in geeignete Hilfen und klärt, welche Hilfe in welchem Umfang notwendig ist. Die Beratung kann sowohl im Landratsamt als auch zu Hause oder an einem abgesprochenen Ort stattfinden. Die Ansprechpartner*innen und weitere Erläuterungen finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen und Anträge erhalten Sie bei den Sachbearbeiter*innen des Geschäftsteils Eingliederungshilfe und Blindenhilfe.
Damit wir Zeit für Sie haben, melden Sie sich bitte für eine persönliche Beratung telefonisch an.