Rechtliche Betreuung und Betreuungsbehörde
Was ist eine rechtliche Betreuung von Volljährigen?
Volljährige, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, benötigen Schutz vor Gefährdung ihrer Person oder ihres Vermögens.
Eine rechtliche Betreuung kann diesen Schutz gewährleisten, indem eine vom zuständigen Betreuungsgericht bestimmte Person (z.B. Angehöriger oder auch beruflicher Betreuer) für genau festgelegte Aufgabenbereiche als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird und somit für den Betreuungsbedürftigen rechtsverbindlich handeln kann. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten unter Berücksichtigung dessen Wünsche so zu besorgen, wie es seinem Wohl entspricht.
Durch das Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Stattdessen wird durch die rechtliche Betreuung das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt.
Eine rechtliche Betreuung kann von jeder Person beim zuständigen Betreuungsgericht (am örtlich zuständigen Amtsgericht angesiedelt) angeregt werden. Nach der erforderlichen Prüfung durch das Betreuungsgericht kann abschließend eine Betreuerbestellung erfolgen.
Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht nur dann bestellt, wenn dies erforderlich ist, wenn also die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Unterstützung ebenso gut besorgt werden können.
Welche Alternativen gibt es zur rechtlichen Betreuung?
Wenn Sie vermeiden möchten, dass Sie später aufgrund altersbedingt schwerer geistiger und körperlicher Beeinträchtigungen oder anderer Ereignisse (Unfall, Krankheit etc.) einen gerichtlich bestellten Betreuer bekommen und darauf keinen Einfluss mehr nehmen können, sollten Sie heute schon Vorsorge treffen!
Sie können bereits heute im Zuge einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson ermächtigen, rechtsverbindlich für Sie handeln zu können. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers wird somit in der Regel nicht erforderlich.
Generell sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht schriftlich festhalten. Ob Sie diese formlos schreiben oder eine Vorlage verwenden, bleibt Ihnen selbst überlassen.
Zwar ist eine schriftliche Vollmacht auch ohne Beurkundung oder Beglaubigung eine gültige Vollmacht, allerdings wird diese im Rechtsverkehr nur bedingt akzeptiert. Wir empfehlen daher, eine Vollmacht notariell beurkunden oder öffentlich beglaubigen zu lassen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde oder einem Notar Ihrer Wahl.
Welche Aufgaben hat die Betreuungsbehörde?
- Wir beraten Betroffene und ihre Angehörigen im Vorfeld und während eines Betreuungsverfahrens.
- Wir unterstützen das Betreuungsgericht bei Ermittlung von Sachverhalten und regen im Einzelfall auch Betreuungen an.
- Wir prüfen die Eignung von Betreuern und schlagen dem Betreuungsgericht geeignete Personen zur Übernahme des Amtes vor.
- Wir unterstützen und beraten die bestellten Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Wir wirken auf Wunsch des Betreuers bei der Durchführung einer gerichtlich angeordneten zwangsweisen Unterbringung mit.
- Wir bieten allgemeine Beratung rund um das Thema Vollmacht (keine Rechtsberatung!).
- Wir beglaubigen Unterschriften auf Vorsorgevollmachten (öffentliche Beglaubigung). Hierzu bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
- Wir moderieren die Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten des Landkreises (aktuelles Projekt: "eigenfrei").
Betreuungsverein für den Landkreis Ludwigsburg e.V.
Die Betreuungsbehörde und der Betreuungsverein für den Landkreis Ludwigsburg e.V. arbeiten eng zusammen.
Der Betreuungsverein hat u.a. die Aufgabe Personen, die ehrenamtlich eine Betreuung übernehmen wollen, zu schulen und zu begleiten und bietet Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht an.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verein.
Informationen und Musterschreiben für rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte
Weitere Informationen
- Broschüre zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Broschüre Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise für Betreuer
Justizministerium Baden-Württemberg - Allgemeine Informationen, Broschüren und Flyer (mehrsprachig) zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht
Service-Seite des Landes Baden-Württemberg - Online-Lexikon zum Betreuungsrecht Bt-PRAX
- Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg