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Willkommensbesuche

Für Mütter und Väter mit Neugeborenen im Landkreis

Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes war es dem Gesetzgeber wichtig, dass Eltern von Neugeborenen über Unterstützungsangebote informiert werden, auf Wunsch auch bei einem Hausbesuch.

Diese Willkommensbesuche werden in allen Städten und Gemeinden im Landkreis angeboten und durch kompetente Willkommensbesucherinnen durchgeführt. Gerade in der gänzlichen neuen Lebensphase stehen die Eltern vor vielfältigen Ereignissen und Herausforderungen. Diese präventiven Gesprächsangebote in gewohntem Umfeld sollen für die Eltern ein Wegbereiter im Sinne einer Vermittlungs- und Lotsenfunktion sein. Die Besucherin bringt, neben einem Begrüßungsgeschenk für das Kind und umfangreichen Informationsmaterialien zu örtlichen Angeboten für Familien und Babys, vor allem ein offenes Ohr und Wertschätzung für die neue Aufgaben mit. Je nach Fragestellung der „frischgebackenen“ Eltern fließen im gemeinsamen Gespräch Verständnis und Zuspruch, fachliche Beratung oder ganz praktische Hilfestellung rund ums Baby ein.

Die Durchführung ist in den einzelnen Kommunen unterschiedlich, da die Besuche eigenverantwortlich durch diese durchgeführt werden. Sie erhalten in jedem Fall von Ihrer Stadt/Gemeinde ein Anschreiben, in welchem Sie weitere Informationen zum Ablauf des Willkommensbesuches in Ihrem Wohnort erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltung in Ihrem Wohnort oder an die Koordination Kinderschutz und Frühe Hilfen.

Ansprechpartner in Ihrer Kommune

Bitte klicken Sie auf die Ortsnamen, um weitere Informationen zu erhalten.

Kontakt

Ansprechpersonen

Koordination Kinderschutz und Frühe Hilfen

Tamara Drittenpreis
Tel.: 07141 144-42165

Philip Tiefenbach
Tel.: 07141 144-45325


Koordination Kinderschutz und Frühe Hilfen

Aktuelle Aktionen

Gutschein-Aktion der Frühen Hilfen

Liebe Familien,

mit unserer aktuellen Gutschein-Aktion möchten wir Ihnen den Erziehungsratgeber „Baby Basics“ oder den Aufsteller „PEKiP - Die 50 schönsten Spiele“ zukommen lassen. Möglich macht dies das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“, für die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Den Gutschein erhalten Sie über die Willkommensbesucherin Ihrer Kommune.