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Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Es gibt einen übergreifenden Arbeitskreis inklusive Kindertageseinrichtungen. Dieser besteht aus Fachberaterinnen der Kommunen, Fachkräften der sonderpädagogischen Beratungszentren, Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Eltern, dem Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung und der Sozialplanung des Landkreises. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit fachlichen Fragestellungen und der Weiterentwicklung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen. Träger, die mit dem Landkreis eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben, tauschen sich in einem jährlichen Netzwerktreffen aus. Hier finden Sie eine Übersicht über die beteiligten Träger im Landkreis.

Im Leitfaden Inklusion finden Fachkräfte die Konzeption des Landkreises, den Verfahrensablauf und weitere wichtige Informationen.

Fachtage und Fortbildungen

Fortbildung am 16.04.2024

Fortbildung am 17.10.2023

Fortbildung am 09.05.2023

Fortbildung am 27.09.2022

Fortbildung am 22.03.2022

Fortbildung am 26.10.2021

Web-Seminar am 18.11.2020

Fortbildung am 23.10.2019

Fortbildung am 20.03.2019

Fortbildung am 14.11.2018

Fachtag am 18.04.2018

Fortbildung am 25.10.2017

Fachtag am 22.02.2017

Arbeitskreise zum Thema "Inklusion in Kindertageseinrichtungen"

Interdisziplinärer Arbeitskreis inklusive Kindertageseinrichtungen: Dieser besteht aus Fachberaterinnen der Kommunen, Fachkräften der sonderpädagogischen Beratungszentren, Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Eltern, dem Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung und der Sozialplanung des Landkreises. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit fachlichen Fragestellungen und der Weiterentwicklung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen.

Netzwerktreffen der Träger: Träger, die mit dem Landkreis eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben, tauschen sich in einem jährlichen Netzwerktreffen aus.

Liste von Inklusionskräften

Der Landkreis unterstützt Träger vor Ort mit einer Liste von Inklusionskräften. Diese Liste kann für die Suche nach entsprechenden Kräften genutzt werden. Der Landkreis übernimmt keine Haftung für die daraus hervorgehenden Arbeitsverhältnisse/Aufträge. Die Liste stellt auch keine Empfehlung bewährter Kräfte dar.