Regionalwahl
am 09.06.2024
Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, wird die Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts gewählt. Die Wahl findet alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt. Die letzte Wahl fand am 09. Juni 2024 statt.
Wahlberechtigt sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen. Wählbar sind Wahlberechtigte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Wahlgebiet ist in die Wahlkreise Stadt Stuttgart und die fünf Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis eingeteilt. Gewählt wird in diesen Wahlkreisen nach Listenwahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Wahlgebiets (Verbandsgebiet). Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern und Bewerberinnen in der Reihenfolge ihrer Benennung auf dem Wahlvorschlag zugeteilt.
Weitere Hinweise und Informationen zur Regionalwahl können der Internetseite des Verbands Region Stuttgart www.region-stuttgart.org entnommen werden.