Europawahl
am 09.06.2024
Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
In der Bundesrepublik Deutschland fand die Wahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024, statt.
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet,
- Sie haben seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sie halten sich seit mindestens dieser Zeit hier sonst gewöhnlich auf (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
- Sie sind weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen,
- Sie sind in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen.
Das Europawahlrecht ist ein reines Verhältniswahlrecht. Deshalb gibt es bei der Europawahl im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen keine Wahlkreise. Der Wähler hat eine Stimme. Wahlvorschläge können für ein Bundesland ("Landesliste") oder als gemeinsame Liste für alle Länder ("Bundesliste") beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.
Weitere Hinweise und Informationen zur Europawahl können der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de entnommen werden.