Wahlen
Ihre Stimme zählt!
Eine Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Kommunalrecht legen die Grundlagen hierfür fest.
In Baden-Württemberg bestehen vielfältige Möglichkeiten sich am politischen Leben zu beteiligen. In regelmäßigen Abständen finden Wahlen der Volksvertretungen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (Parlamentswahlen) sowie der kommunalen Vertretungsorgane und der Bürgermeister (Kommunalwahlen) statt. Außerdem kann durch Bürgerbeteiligung im Land unmittelbar auf die politischen Entscheidungsprozesse Einfluss genommen werden.
Parlamentswahlen
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Zudem können die Wahlberechtigten in der Region Stuttgart alle fünf Jahre entscheiden, wer ihre Interessen in der Regionalversammlung vertritt.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden alle vier Jahre gewählt.
Kommunalwahlen
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.
Der Bürgermeister einer Gemeinde wird alle acht Jahre gewählt.