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Organe des Landkreises

Kreisverwaltung

Die Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Landrat und der Kreistag.

Landrat

Der Landrat wird auf acht Jahre vom Kreistag gewählt. Er ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistags und Leiter der Kreisverwaltung einschließlich der staatlichen unteren Verwaltungsbehörden. Zu seinen Aufgaben gehört die Vorbereitung der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse, Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse, Unterrichtung des Kreistags über alle wichtigen Angelegenheiten, die den Landkreis oder die Verwaltung betreffen und die Erledigung der ihm kraft Gesetz, vom Kreistag durch Hauptsatzung übertragenen und der laufenden Aufgaben. Sein ständiger Vertreter ist der Erste Landesbeamte.

Kreistag

Der Kreistag wird von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er setzt sich aus dem Landrat als Vorsitzenden und 105 Kreisrätinnen und Kreisräte zusammen. Der Kreistag ist die Vertretung der Kreiseinwohner und Hauptorgan des Landkreises. Seine Aufgaben sind der Erlass aller Satzungen und deren Änderungen, Entscheidung bei der Übernahme freiwilliger Aufgaben für den Landkreis, Entscheidung in besonders wichtigen Angelegenheiten der AVL und der Kliniken gGmbH, Entsendung von Vertretern des Landkreises in Organe von Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, denen der Landkreis als Mitglied angehört, Entscheidung über Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der leitenden Beamten und Angestellten im Einvernehmen mit dem Landrat und Wahl des Landrats und der stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistags.

Sitzungen und Ausschüsse

Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich sind die Sitzungen nur, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern.

Folgende Ausschüsse wurden gebildet:

  • Verwaltungsausschuss
  • Ausschuss für Umwelt und Technik
  • Kultur- und Schulausschuss
  • Sozialausschuss
  • Jugendhilfeausschuss

Kontakt

Landratsamt Ludwigsburg

Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Tel. 07141 144 - 0
Fax. 07141 144 - 396
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Öffnungszeiten

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Allgemeine Öffnungszeiten

WochentagZeiten
Montag - Freitag8:30 - 12:00 Uhr
Montag    13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag    13:30 - 18:00 Uhr

Alle weiteren Öffnungszeiten, auch die der einzelnen Fachbereiche, finden Sie hier.

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