Fachbereich 60
Haushalts- und Finanzwesen, Beteiligungen - Bernhard Widmann
In der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wird festgelegt, welche Einnahmen und Ausgaben anstehen und wie hoch diese im Landkreis Ludwigsburg sind.
Der Haushaltsplan gliedert sich nach § 80 GemO in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden die geplanten Erträge und Aufwendungen aufgelistet bspw. Personal- und Sachaufwendungen. Im Finanzhaushalt werden alle Ein- und Auszahlungen dargestellt, z.B. die geplanten Investitionen.
Am Ende eines jeden Haushaltsjahres werden in einem Jahresabschluss alle Ausgaben und Einnahmen aufgelistet, die tatsächlich angefallen sind. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung (§ 95 GemO).
Aufgaben
Haushalts- und Finanzwesen
- Haushalts- und Finanzplanung
- Jahresrechnung
- Haushaltsüberwachung
- Finanzbeziehungen zu Eigengesellschaften und Zweckverbände
- Wertberichtigung von Forderungen des Landkreises
- Darlehensverwaltung
- Interne Leistungsverrechnungen
- Anlagenbuchhaltung
- Erhebungen und Hochrechnungen kommunaler Finanzausgleich
- Genehmigung von Niederschlagungen, Stundungen, Erlassen
- Prüfung und Erfassung von Rechnungsbelegen und Kassenanordnungen
- Freiwilligkeitsleistungen/Zuschüsse an freie Träger, Vereine u.ä.
Steuerangelegenheiten
- Steuererklärungen für den Landkreis
- Beratung von Fachbereichen in steuerrechtlichen Fragen
- Steuerrechtliche Beziehungen zu Eigengesellschaften und Zweckverbänden
Inventarisierung
- Inventarisierung von Anlagevermögen
- Inventur