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Haushaltskonsolidierung bedeutet, dass sich der Landkreis bewusst dafür entschieden hat, gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden nach Möglichkeiten zu suchen, das Defizit im Kreishaushalt zu schließen. Dabei soll nicht die Rasenmäher-Methode angewandt werden. Vielmehr möchte der Landkreis mit dem Konsolidierungsprozess in die Tiefe gehen, bewusst das Heft des Handelns in der Hand behalten und das Gleichgewicht zwischen politischen Vorgaben und aktuellen Planungsdaten für 2026 wiederherstellen. Der Landkreis gestaltet so aktiv seine Zukunftsfähigkeit.
Der Landkreis muss seinen Haushalt konsolidieren, weil dieser ein großes Defizit von 56 Millionen Euro ausweist. Dieses Defizit ist nicht hausgemacht, sondern strukturell bedingt: Landkreise und Städte müssen immer mehr Aufgaben von Bund und Land übernehmen, ohne dass sie von den höheren Ebenen dafür ausreichend finanziell ausgestattet werden: Sie tragen mittlerweile 25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushaltes, erhalten aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens. Deshalb haben auch fast alle anderen Landkreise und Kommunen aktuell mit großen Haushaltslöchern zu kämpfen.
Der Konsolidierungsprozess läuft in Etappen ab: Schicht für Schicht wird der Haushalt von Grund auf neu mit Aufgaben gefüllt. Dabei müssen die Fachbereiche Prioritäten setzen, indem sie entscheiden, auf welche Aufgaben sie verzichten können und auf welche nicht. Es wird zudem überprüft, ob sie die Aufgaben eventuell anders, d.h. effizienter, erledigen können. Konkret bedeutet das, dass jeder Bereich eine Budgetvorgabe erhält und die Budgetverantwortlichen ihren Etat in Abstimmung mit ihren Dezernatsleitungen nach dieser Vorgabe planen. Die eigens für die Konsolidierung gebildete Haushaltskommission, ein beratendes Gremium, dem 13 Vertreterinnen und Vertreter aller Kreistagsfraktionen angehören, beschäftigt sich parallel dazu in insgesamt sechs Sitzungen mit den Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung und gibt Empfehlungen an den Kreistag.
Der Kreistag entscheidet in einer Sondersitzung Ende Juli dieses Jahres über das Aufgaben- und Sparpaket zur Haushaltskonsolidierung.
Die Ausgangslage ist komplex und das Sparziel ehrgeizig, aber erreichbar, wenn alle Beteiligten gemeinsam auf das Ziel hinarbeiten. Mit einem gemeinsamen Kraftakt von Politik und Verwaltung wird die Haushaltskonsolidierung gelingen.
Das steht noch nicht fest. Die Budgetverantwortlichen werden mit ihren Mitarbeitenden alle Aufgaben unter die Lupe nehmen und danach Vorschläge machen, über die der Kreistag dann Ende Juli dieses Jahres entscheidet. Bei den Vorschlägen wird es keine Tabus oder Denkverbote geben – aber das Ziel, das breite Angebot des Landratsamts für die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich zu erhalten.
Ja, denn bei den freiwilligen Leistungen gibt es im Gegensatz zu den Weisungs- und Pflichtaufgaben keine gesetzliche Verpflichtung, die jeweilige Aufgabe zu erfüllen. Auch bei manchen Standards wird es zu Einschnitten kommen.
Der Konsolidierungsprozess wird mit der Entscheidung des Kreistags über die vorgeschlagenen Maßnahmen im Juli dieses Jahres vorläufig abgeschlossen. Wie lange die vorgeschlagenen Maßnahmen wirken und ob die Konsolidierung in den künftigen Jahren erneut erforderlich wird, ergibt sich aus der finanziellen Gesamtsituation der Folgejahre. Die begonnene Optimierung der Prozesse wird auf jeden Fall weitergeführt.
Auch die Investitionen stehen auf dem Prüfstand. Hier muss der Kreistag priorisieren und entscheiden, welche Investitionen verschoben, reduziert oder sogar ganz gestrichen werden können.
Der Landkreis erhebt keine Steuern, daher wird es auch zu keinen Steuererhöhungen kommen. Ob es Gebührenerhöhungen zur Verbesserung der Einnahmensituation geben wird, muss der Konsolidierungsprozess zeigen. Es ist wahrscheinlich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Gebühren künftig in kürzeren Abständen erfolgen wird. Jeder Gebühr steht aber auch immer eine konkrete Gegenleistung der Verwaltung, z. B. für eine besondere Leistung oder Amtshandlung, gegenüber.
Erst mit der finalen Entscheidung des Kreistags Ende Juli 2025 wird feststehen, welche konkreten Auswirkungen der Konsolidierungsprozess auf die Bürgerschaft hat. Die Sitzung wird öffentlich stattfinden und wir werden dazu auch über unsere Kanäle informieren.