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Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 EU-Verordnung 1370/2007

Im Landkreis Ludwigsburg

Nach Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung muss jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesem Betreiber zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich machen.

Für die Busverkehre und Nebenbahnen im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS), sind die Landkreise Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, der Rems-Murr-Kreis sowie die Stadt Stuttgart zuständiger Aufgabenträger.

Dem Verband Region Stuttgart obliegt die Aufgabe der Veröffentlichung von Ausgleichsleistungen nach der Allgemeinen Vorschrift des Verbands Region Stuttgart im Zuständigkeitsbereich der genannten Aufgabenträger. Über die Homepage des Verbands Region Stuttgart kann die Übersicht über diese Ausgleichsleistungen abgerufen werden.

Ausgleichsleistungen der Landkreise an die Verkehrsunternehmen, die aufgrund dem Bestehen von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gewährt werden, werden über den VVS abgerechnet und in einem separaten EU-Bericht veröffentlicht.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass im Jahr 2020 folgende Busunternehmen im Landkreis Ludwigsburg Verkehrsleistungen erbracht haben:

  • FOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co. KG
  • Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
  • Kappus-Reisen GmbH & Co. KG
  • LVL Jäger GmbH
  • Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH
  • Omnibusverkehr Spillmann GmbH
  • Regional Bus Stuttgart GmbH
  • Seiz-Reisen GmbH
  • Stadtwerke Remseck am Neckar
  • Wöhr-Tours GmbH
  • Württembergische Busgesellschaft mbH

Der Bericht des Zweckverbands Strohgäubahn als nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) ist auf dessen Homepage veröffentlicht.