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Veterinärbestimmungen rund ums Reisen

Im Landkreis Ludwigsburg

Allgemeines zum Reisen mit Heimtieren

In einigen Ländern wird bei der Einreise von Heimtieren ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses wird nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 07141 / 1 44 - 2031) ausgestellt.

Bevor Sie zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses in das Amt kommen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Sind im Impfpass des Tieres alle erforderlichen Impfungen eingetragen worden und entsprechen die Impftermine den Einreisebestimmungen? Falls Impfungen fehlen, wenden Sie sich bitte an einen praktischen Tierarzt.
  • Bringen Sie zum Untersuchungstermin Ihren Hund bzw. Ihre Katze sowie den Impfausweis und eventuelle andere länderabhängige Bescheinigungen mit.

Erleichterte Bedingungen für den Reiseverkehr in der EU

Voraussetzungen:

  • Im Reiseverkehr müssen die betreffenden Tiere von ihren Eigentümern oder einer beauftragten Person begleitet werden.
  • Die Tiere dürfen nicht für den Verkauf oder für eine Eigentumsübertragung bestimmt sein.
  • Die Zahl von 5 Tieren darf nicht überschritten werden.

Wichtige Hinweise für die Einfuhr und Wiedereinreise in die EU von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland

Für Tiere, die aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland mit unbestimmter Tollwutsituation oder Tollwutvorkommen*) stammen und in die EU reisen bzw. aus der EU stammen und sich auf der Rückreise aus diesen Drittländern in die EU befinden, gelten folgende Anforderungen:

  • Die Tiere müssen gekennzeichnet sein und eine gültige Tollwutimpfung haben.
  • Frühestens 30 Tage nach der Impfung muss der Impferfolg mit einer Titerbestimmung von Tollwut-Antikörpern im Blut nachgewiesen werden. Dies darf nur in einem von der EU zugelassenem Labor erfolgen.
  • Sollte die Bestimmung den geforderten Wert (>= 0,5 IE /ml Blut) erreichen, so ist, gerechnet ab dem Tag der Blutprobenentnahme, anschließend eine Wartezeit von 3 Monaten bis zum Verbringen des Tieres einzuhalten.
  • Bei Tieren, die aus der EU (z.B. Deutschland) stammen und sich auf der Rückreise aus einem dieser Drittländer befinden wird dringend empfohlen, die Titerbestimmung vor der Urlaubsreise noch in Deutschland zu tätigen, da dann die dreimonatige Wartezeit wegfallen kann. Als Bescheinigung ist der EU-Heimtierausweis zusammen mit einem Nachweis über die erfolgte Titerbestimmung ausreichend (Die Titerbestimmung ist von einem Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen).
  • Die vorgenannten Tätigkeiten müssen in der von der EU festgelegten Gesundheitsbescheinigung von dem amtlichen Tierarzt bzw. bevollmächtigten Tierarztes des Drittlandes bestätigt werden. Diese Bescheinigung muss bei der Einreise in die EU mitgeführt werden. Bei Tieren, die aus der EU stammen, ersetzt der EU-Heimtierausweis diese Bescheinigung.

*) In Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 werden die sogenannten gelisteten Drittländer aufgeführt. Die oben aufgeführten Bestimmungen betreffen somit alle dort nicht aufgeführten (Dritt)Länder.

Allgemeine Hinweise: gefährlich eingestufte Hunderassen, Transitländer

  • Das Mitbringen als gefährlich eingestufter Hunderassen ist in einigen Ländern verboten. Manche Länder schreiben Maulkorb- und Leinenpflicht vor. Da es viele unterschiedliche Regelungen gibt, sollten Sie sich entsprechend über die Vorschriften des jeweiligen Landes vor der Reise informieren.
  • Bei Reisen auf dem Landweg sind auch die Bestimmungen der Transitländer zu beachten.

Verbringen anderer Heimtiere

Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften zum Verbringen anderer Heimtiere als Hunde, Katzen und Frettchen in der EU nicht harmonisiert sind. Jeder EU-Mitgliedstaat kann andere Regelungen treffen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten verlangen z.B. bei Kaninchen ein Gesundheitszeugnis, während dies bei anderen Ländern nicht erforderlich ist. Erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft und dem Konsulat Ihres Reiselandes und prüfen Sie, ob die Mitnahme des Tieres wirklich erforderlich ist. Die Bestimmungen für das Verbringen von Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen nach Deutschland finden Sie hier.

Für Heimvögel gelten aufgrund der Vogelgrippe besondere Bestimmungen.

Reisen mit Pferden

Für das Verbringen von Pferden ins Ausland wird ein amtstierärztliches Zeugnis benötigt. Zuständig ist das Veterinäramt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Pferd befindet. Das Zeugnis können Sie mit dem unten stehenden Formular beantragen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Umstellung des Verfahrens Traces classic auf Traces NT bis auf weiteres ein Vorlauf von 10 Arbeitstagen erforderlich ist.