Kinder- und Jugendgesundheit
Im Landkreis Ludwigsburg
Allgemeine Informationen
Für allgemeine und vertiefende Informationen zur Einschulungsuntersuchung klicken Sie hier.
Einschulungsuntersuchungen
Bald beginnt für Ihr Kind die Vorschulzeit und damit ein neuer Lebensabschnitt. Damit alle Kinder (in Baden-Württemberg gesetzliche Pflicht zur Einschulungsuntersuchung) möglichst gut in die Schule starten können, untersuchen wir sie bereits im vorletzten Kindergartenjahr. So können wir Gesundheits- und Entwicklungsprobleme rechtzeitig vor Beginn der Schulzeit erkennen und die Chancen für eine frühestmögliche Förderung nutzen. Sozialmedizinische Assistentinnen (in der Regel „Kinderkrankenschwestern“) testen und untersuchen die Kinder. Es geht darum festzustellen, ob die zukünftigen Schülerinnen und Schüler altersentsprechend entwickelt sind.
Im Anschluss an die Tests beraten, wenn notwendig, Ärztinnen des Gesundheitsamtes die Eltern, welche spezifische Förderungen bis zum Schulbeginn ggf. noch durchzuführen sind.
Im letzten Kindergartenjahr haben die Ärztinnen dann nochmals die Möglichkeit einzelne Kinder zu untersuchen, um deren Entwicklungsfortschritte nachzuvollziehen. Erscheint die Schulfähigkeit des Kindes noch nicht gegeben, erläutern die Ärztinnen den Eltern die weiteren Optionen und Schritte.
- Beobachtungsbogen für das vorletzte Kindergartenjahr 52 KB
- Beobachtungsbogen für das letzte Kindergartenjahr 46 KB
- Flyer zur Einschuluntersuchung 186 KB
- Informationsblatt Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 164 KB
- 2023-Elternfragebogen.pdf 84 KB
- 2023-Elternratgeber_Ludwigsburg.pdf 1,022 KB
- Antrag der zuständigen Schule auf schulärztliche Beurteilung 108 KB
- Einwilligungserklärung.pdf 48 KB
- Sozialdaten.pdf 62 KB
Unter folgendem Link finden Sie auf der Seite des Ministerium für soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg die Elternratgeber in verschiedenen Sprachen zum Download.
Untersuchungen
Schulfähigkeiten:
Wenn ein Kind viele Schulfehltage hat, kann die Schule von den Eltern ein amtsärztliches Zeugnis zur Schulfähigkeit verlangen. Diese Untersuchung führen unsere Kinder- und Jugendärztinnen durch. Bitte setzen Sie sich wegen eines Termins mit unserem Sekretariat in Verbindung.
Untersuchung in Schulen
Insbesondere in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen bieten wir für die 2.-5. Klassenstufe eine ärztliche Untersuchung sowie eine Impfbuchkontrolle an. Die Termine hierzu vereinbaren die Schulen mit uns.
Sonstiges
Gerne beraten wir sie telefonisch zu medizinischen Themen „rund ums Kind“ von A wie Allergien über I wie Impfungen bis Z wie Zeckenbisse.