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Gebühren

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis des Gesundheitsamtes

Rechtsgrundlage

Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) vom 17.03.2020, in Kraft getreten am 1.05.2020.

Art der Gebühren

Betrag

Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
Geb.Verz.Nr.: 41.40.09

30,00 EUR

Amtsärztliche Bescheinigung
Geb.Verz.Nr.: 41.40.07

35,00 EUR

Amtsärztliche Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit
Geb.Verz.Nr. 41.40.07

55,00 EUR

Amtsärztliche Untersuchung auf Schulfähigkeit
Geb.Verz.Nr. 41.40.07

61,00 EUR

Tbc-Antikörpertest mittels Bluttest
Geb.Verz.Nr.: 41.40.10

48,00 EUR

Sichtvermerk
Geb.Verz.Nr.: 41.40.07

13,00 EUR

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln (Beglaubigungen)
Geb.Verz.Nr.: 41.40.07

17,00 EUR

Abschrift der Belehrung
Geb.Verz.Nr.: 41.40.09

12,00 EUR