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Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Eine Belehrung im Gesundheitsamt Ludwigsburg ist nur möglich, wenn Sie im Landkreis Ludwigsburg wohnen.

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Eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt und eine entsprechende Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig  im Lebensmittelbereich tätig sind und dabei mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Dies gilt insbesondere für alle Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten. Hierzu zählen u.a. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kinderheime, Jugendherbergen, Kantinen, Essen auf Rädern oder ein Pizzaservice. Zu belehren sind auch Mitarbeiter von (ambulanten) Pflegediensten, wenn Sie regelmäßig mit unverpackten Lebensmitteln umgehen, d.h., diese kochen und/oder zubereiten; außerdem Schüler, die ein Praktikum in einem Lebensmittelbetrieb ableisten, sowie Schüler und Lehrer von Hauswirtschaftsschulen.

Inhalte der Belehrung sind insbesondere die Tätigkeitsverbote, welche bei verschiedenen übertragbaren Krankheiten bzw. bei Nachweis bestimmter Krankheitserreger zum Tragen kommen.

Hinweis für Arbeitsgeber:

Der Arbeitgeber hat o.g. Personen im Lebensmittelbereich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren alle 2 Jahre über die Tätigkeitsverbote und weiteren Verpflichtungen zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.

Für weitere Informationen:

  • Belehrungen Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000
  • Belehrungsangebote des Gesundheitsamtes

Anmeldung

Setzen Sie sich bitte wegen eines Termins zunächst telefonisch mit uns in Verbindung: Tel. Nr.: 07141 144 2020. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Terminvereinbarungen nur telefonisch möglich sind.

Nach der telefonischen Terminvereinbarung senden Sie bitte - möglichst mit anliegendem Formblatt - Ihre Daten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Geburtsdatum) und E-Mail-Adresse an folgende Adresse: bescheinigungifsg@landkreis-ludwigsburg.de

Falls Sie minderjährig sind, senden Sie uns bitte mit dem Formblatt Anmeldung auch die Erklärung Sorgeberechtigte/r handschriftlich unterzeichnet als Email zu.

Sie können sich auch persönlich im Gesundheitsamt anmelden.

Bitte bringen Sie immer Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Gebühr beträgt 30 Euro, Teilnehmer von Online-Belehrungen erhalten eine Rechnung.

Termine

Montag 14:00 Uhr Online Veranstaltung

Voraussetzung:

  • persönliche E-Mail-Adresse
  • PC mit Kamera, Mikrophon und Lautsprecher
  • Zugang zu einem Drucker


Dienstag 09:00 Uhr Präsenzveranstaltung

Kontakt

Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Servicenummer:
07141 144 2020

bescheinigungifsg

Adresse

Landratsamt Ludwigsburg
Gesundheitsamt
Hindenburgstr. 20/1
71638 Ludwigsburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Gesundheit und Verbraucherschutz

Hindenburgstraße 20/1, Ludwigsburg

WochentagZeiten
Montag – Freitag8:00 – 12:00 Uhr
Montag13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag15:00 – 18:00 Uhr