Sprungziele

Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Belehrung

Eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen Sie, wenn Sie  

  • gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich beschäftigt sind.
  • in Einrichtungen zur oder mit Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Pflegeheime, Kindergärten, Schulen, Kinder-/Schülerhorte etc.) arbeiten,
  • im Rahmen eines Praktikums (z.B. BOGY-Praktikum etc.) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Vereins-/Straßenfeste, Freizeiten und ähnliche Veranstaltungen) Umgang mit Lebensmitteln haben, die an Dritte veräußert werden.

Seit September 2023 findet die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ONLINE statt.  

Klicken Sie Hier um an der Online-Belehrung auf Serviceportal Baden-Württemberg teilzunehmen.

Im Rahmen der Registrierung werden Sie nach Ihrer Postleitzahl gefragt. Sind Sie im Landkreis Ludwigsburg wohnhaft bzw. gemeldet ist das Gesundheitsamt Ludwigsburg zuständig. 

Die Belehrung erfolgt in Form eines kurzen Videos und zugehörigen Verständnisfragen.

Sie können zwischen verschiedenen Sprachen (Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch) wählen.

Das Zeugnis über die Belehrung erhalten Sie im Anschluss in Ihr ServiceBW-Postfach.

Folgen Sie dieser Anleitung um den Posteingang Ihres Service-BW-Kontos aufzurufen. (PDF-Datei)

Die Gebühr beträgt 30 Euro.

Schülerpraktikum und Ehrenamt sind kostenlos.

Bei Problemen mit der Anwendung, Registrierung oder generellen technischen Fragen, wenden Sie sich bitte nicht an Ihr zuständiges Gesundheitsamt vor Ort, sondern ausschließlich an den Kontakt in der Fußleiste der Serviceportal BW Seite.

Nutzen Sie die Vorteile der Online-Belehrung:

  • Zeitersparnis durch geringeren Organisationsaufwand
  • Online-Bezahlung: (Paypal, Kreditkarte und Giropay) 
  • Jederzeit und von überall durchzuführen
  • Sofortiger Erhalt der Bescheinigung als PDF-Datei (s.o.)

Nur in AUSNAHMEFÄLLEN kann eine Präsenz-Belehrung im Gesundheitsamt Ludwigsburg stattfinden.

Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter Tel.-Nr.: 07141-144-2020.
Anschließend senden Sie bitte das auf dieser Seit eingestellte Formblatt Anmeldung an bescheinigungifsg[at]landkreis-ludwigsburg.de.

Bei Minderjährigen ist eine Erklärung der/des Sorgeberechtigten notwendig.

Beantragen eines Duplikats

Sollten Sie eine Belehrung innerhalb der letzten 10 Jahre beim Gesundheitsamt Ludwigsburg gemacht haben, können Sie bei Verlust ihrer Bescheinigung ein Duplikat beantragen.

Zur Onlinebeantragung einer Abschrift klicken Sie Hier.

Die Gebühr für ein Duplikat beträgt 12 Euro.

Kontakt

Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Servicenummer:
07141 - 144 2020

bescheinigungifsg

Adresse

Landratsamt Ludwigsburg
Gesundheitsamt
Hindenburgstr. 20/1
71638 Ludwigsburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Gesundheitsamt

Hindenburgstraße 20/1, Ludwigsburg

WochentagZeiten

Montag – Freitag

8:30 – 12:00 Uhr

Montag

13:30 – 15:30 Uhr

Donnerstag

13:30 – 18:00 Uhr