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Erste Zuweisung ukrainischer Flüchtlinge durch das Land an den Landkreis - Landrat Dietmar Allgaier: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Unterbringungskapazitäten aufzubauen

Der Landkreis Ludwigsburg hat am heutigen Freitag (18. März) die ersten ukrainischen Flüchtlinge aufgenommen, die ihm vom Land zugewiesen wurden. Die 70 Geflüchteten werden in einem Hotel-Gebäudeteil in Ditzingen sowie in einer Jugendherberge in Ludwigsburg untergebracht. Bereits vorher sind im Landkreis rund 1.000 Ukraine-Geflüchtete privat untergekommen oder von den Kreiskommunen untergebracht worden.

Sofern Geflüchtete in den Kommunen vor Ort eintreffen und nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können, werden diese Personen in kommunalen Unterkünften aufgenommen. Dem Landkreis werden Geflüchtete durch das Land Baden-Württemberg zugeteilt, die er dann unterzubringen hat.

„Der Landkreis arbeitet mit Hochdruck daran, Unterbringungskapazitäten aufzubauen, damit wir den Geflüchteten Obdach und Versorgung im Landkreis bieten können. Wir sind auch sehr dankbar für die große private und kommunale Hilfsbereitschaft“, stellt Landrat Dietmar Allgaier fest. Allerdings bleibe die Situation angespannt, da neben den Geflüchteten aus der Ukraine auch andere Flüchtlingsgruppen, beispielsweise Ortskräfte aus Afghanistan, untergebracht werden müssen. Aufgrund der Informationen des Landes rechne der Landkreis Ludwigsburg in den nächsten Tagen mit täglichen Zuweisungen von bis zu 100 Geflüchteten. Sollte der Landkreis nicht genügend reguläre Unterkunftsplätze in der Kürze der Zeit schaffen können, werde er auch wieder Notunterkünfte wie Hallen nutzen müssen. Dies war zuletzt bei der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 der Fall.

Die Geflüchteten, die über die Erstaufnahmestellen an die Stadt- und Landkreise verteilt werden, werden grundsätzlich auf Corona getestet. Das Land hat aber darauf hingewiesen, dass aufgrund der derzeit dynamischen Zugangssituation dies nicht in jedem Einzelfall gewährleistet werden kann.

Da die Personen mit Reisepass visumsfrei einreisen können, müssen sie sich die ersten 90 Tage weder einwohnermelderechtlich anmelden noch bei der Ausländerbehörde registrieren lassen, wenn sie privat unterkommen. Nachdem die Geflüchteten melderechtlich erfasst und bei der zuständigen Ausländerbehörde registriert wurden, können diese einen Antrag auf Asylleistungen stellen. Aufgrund des Beschlusses des Rats der Europäischen Union zur Aktivierung der Massenzustroms-Richtlinie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine ohne die Durchführung eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz. Eine solche Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz wird zunächst für ein Jahr erteilt.

„Nach der Erfüllung der Grundbedürfnisse der Geflüchteten stellen sich weitere Herausforderungen für die Kreiskommunen und den Landkreis, beispielsweise Kita-Plätze, Schulbesuch und Sprachkurse. Auch diese Herausforderungen müssen wir meistern, damit wir die Geflüchteten integrieren können“, sagt Landrat Allgaier.