Ein Blick in die Kliniken des Landkreises zeigt: Die Krankenhäuser sind inzwischen deutlich weniger stark durch schwere Krankheitsverläufe von Patienten mit COVID-19 belastet. So lag die Zahl der Patienten mit COVID-19 in den Intensivstationen der RKH-Kliniken im Landkreis noch im November 2021 bei rund 60, inzwischen sank diese Zahl trotz rasant steigender Inzidenz auf unter 30 – Tendenz fallend. Die Inzidenz hat sich also deutlich von der Zahl der hospitalisierten Patienten entkoppelt.
Das Problem der Kliniken – aber auch anderer Bereiche der kritischen Infrastruktur – liegt inzwischen mehr bei Personalausfällen, etwa durch Quarantäneverfügungen von Infizierten oder von Menschen, die Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person sind. „Hier haben wir mit den KRITIS-Verfahrensregelungen eine Möglichkeit geschaffen, die es beispielsweise Pflegeeinrichtungen ermöglicht, unbürokratisch gegenzusteuern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, so der Landrat. Durch die KRITIS-Regelung können Träger ohne Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Ausnahmegenehmigungen für nicht infizierte Beschäftigte mit Quarantäneverfügung erteilen, deren Arbeitskraft dringend benötigt wird.
Landrat Allgaier hält es weiterhin für geboten, die Hospitalisierungsrate und die Belegung der Intensivstationen genau im Blick zu behalten. Gleichwohl hält er es angesichts der aktuellen Entwicklungen auch für angemessen, die Corona-Regeln zu lockern. So seien moderate Öffnungen auch dazu geeignet, die Akzeptanz der Verordnungen in der Bevölkerung zu erhalten. „Es ist für uns alle wichtig, ein klares Ziel vor Augen zu haben“, so der Landrat.