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Baurechtsbehörde im Landratsamt Ludwigsburg passt Erreichbarkeit vorübergehend an

Um mehr Zeit für die Bearbeitung von Bauanträgen zu gewinnen, schränkt die Baurechtsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg vorübergehend ihre Öffnungs- sowie die telefonischen Kontaktzeiten ein. Ab März bis Ende Mai sind die Mitarbeitenden jeweils eine Woche im Monat weder telefonisch noch persönlich erreichbar.

„Bei unserer Baurechtsbehörde bestehen aktuell Rückstände bei der Bearbeitung der Bauanträge. Der Grund liegt in einer derzeit nicht ausreichenden Personaldecke, die im Wesentlichen durch den Ruhestand erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstanden ist“, erläutert Wolfgang Bechtle, Dezernent für Umwelt, Technik und Bauen. „Trotz intensiver Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, die notwendige Personaldecke wieder herzustellen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dieses Problem zu lösen und eine zügige Bearbeitung wieder sicherzustellen. Wir bitten um Verständnis, dass es derzeit zu Verzögerungen kommt.“

Rechtsänderungen verschärfen Situation

Darüber hinaus haben Rechtsänderungen auf Landes- und Bundesebene zu einem erhöhten Beratungsbedarf geführt. Zudem gehen rund 80 Prozent der eingereichten Unterlagen derzeit unvollständig oder fehlerhaft bei der Baurechtsbehörde ein. „Die Bauanträge müssen von den Entwurfsverfassern oftmals mehrfach nachgebessert werden. Das führt zu weiteren zeitlichen Verzögerungen und einem erhöhten Arbeitsaufwand“, so Bechtle weiter. 

Konkret ist die Baurechtsbehörde für persönliche und telefonische Anfragen in folgenden Wochen nicht erreichbar:

02. – 06. März 2026 (KW 10)

13. – 17. April 2026 (KW 16)

04. – 08. Mai 2026 (KW 19)

In allen übrigen Wochen stehen die Mitarbeitenden wie folgt für Rückfragen zur Verfügung:

Montag, Mittwoch – Freitag              08:30 – 12:00 Uhr
Montag                                                   13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag                                             geschlossen
Donnerstag                                            13:30 – 18:00 Uhr

Das Landratsamt bittet Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Planungsbüros um Verständnis für diese vorübergehende Maßnahme.