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AVL nimmt Stellung zur aktuellen Diskussion um die Altkleidersammlung

Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) weist Vorwürfe über angebliche Missstände bei der Altkleidersammlung zurück. „Wir verstehen, dass die aktuelle Marktsituation für Alttextilien eine Herausforderung für karitative und gewerbliche Sammler darstellt. Durch ‘Fast Fashion‘, importierte Billigware und sinkende Qualitäten fällt es zunehmend schwer, gesammelte Alttextilien gewinnbringend zu vermarkten. Trotzdem bitten wir um Verständnis dafür, dass die Abfallwirtschaft des Landkreises ihrer gesetzlichen Verantwortung folgen muss und Abfallgebühren nicht dazu verwendet werden dürfen, die Verluste von karitativen und gewerblichen Sammlern aufzufangen. Dies verbietet das Kommunalabgabengesetz“, erklärt AVL-Geschäftsführer Tilman Hepperle.

Ein moderner Eingang zu einem Gebäude mit großen Fenstern. Die Fassade besteht aus einer Kombination von grauen und blauen Paneelen. Rechts und links vom Eingang sind massive, rote Backsteinmauern mit großen Ziffern "30" und "30/1" angebracht.

Die AVL weist Vorwürfe über angebliche Missstände bei der Altkleidersammlung zurück.

Altkleider erzielten noch vor wenigen Jahren hohe Erlöse

Seit dem 1. Januar 2025 ist die getrennte Sammlung von Alttextilien in der gesamten EU vorgeschrieben. In Deutschland besteht bereits seit Jahrzehnten eine etablierte Struktur aus gemeinnützigen Organisationen, gewerblichen Sammlern und öffentlich‑rechtlichen Entsorgungsträgern wie der AVL. In der Vergangenheit konnten mit der Sammlung von Altkleidern hohe Erlöse erzielt werden – sichtbar an den zahlreichen Altkleider-Containern der karitativen und gewerblichen Sammler, die in den Straßen standen. Diese Erlöse flossen ausschließlich an die sammelnden Organisationen. 

Geschäftsführer kritisiert unsachlichen Vorwurf

Hepperle kritisiert deshalb die Aussage des Geschäftsführers des Kreisdiakonieverbands Ludwigsburg, Martin Strecker. Dieser hatte der AVL vorgeworfen, es könne nicht ihr Ernst sein, dass das kommunale Unternehmen die gemeinnützigen Organisationen nicht unterstütze. „Diese Formulierung ist sachlich unbegründet. Die AVL ist sich ihrer Pflicht bewusst, den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises eine Entsorgungsmöglichkeit anzubieten. Sie haben deshalb seit vielen Jahren die Möglichkeit, verwertbare Altkleider auf allen neun Wertstoffhöfen im Landkreis abzugeben. Die AVL kommt damit ihrer gesetzlichen Sammlungspflicht nach – und zwar unabhängig davon, wie hoch oder niedrig die Erlöse sind. Eine zusätzliche, aus Gebühren finanzierte Unterstützung der karitativen Sammlung ist rechtlich nicht zulässig. Im Übrigen werden viele andere Wertstoffe von Korken über Elektrogeräte bis hin zu Holzschränken von den Bürgerinnen und Bürgern ganz selbstverständlich auf die Wertstoffhöfe gebracht. Säcke mit Alttextilien machen hiervon keine Ausnahme.“

Mitte 2025 brach der Markt für Altkleider ein. Mode in immer kürzeren Zyklen und der Import von Billigtextilien haben dazu geführt, dass sich die Mengen erhöhen und die Qualität sinkt. Sammler ziehen ihre Container ab, hochwertige Ware wandert zunehmend in Online‑Plattformen, und in den Containern verbleibt häufig minderwertigere Ware. Ein Teil der über die Container gesammelten Altkleider findet keinen Absatz und muss am Ende sogar der Müllverbrennung zugeführt werden. „Deshalb ist die kontrollierte Annahme auf den Wertstoffhöfen aus ökologischer und ökonomischer Sicht der sinnvollere Weg“, so der AVL-Geschäftsführer weiter. 

Richtige Entsorgung und Service für Bürgerinnen und Bürger

„Wir wollen dazu beitragen, die Verwirrung über die Getrenntsammelpflicht zu beseitigen“, sagt Hepperle. Bürgerinnen und Bürger sind nicht verpflichtet, sämtliche Alttextilien über Container zu entsorgen. Entscheidend ist das richtige Trennverhalten:

  • Gut erhaltene, saubere Kleidung, Schuhe (paarweise verbunden) sowie Heimtextilien (Bettwäsche, Handtücher, Tischdecken) bitte trocken und in Säcken verpackt in die Sammelcontainer werfen oder direkt bei karitativen Einrichtungen abgeben.
  • Stark verschmutzte, nasse oder hygienisch bedenkliche Textilien sind nicht mehr verwertbar und gehören in die Restmülltonne.
  • Unpaarige Schuhe, Stoffreste und zerrissene Textilien gelten als Restmüll und werden ebenfalls über die Restmülltonne entsorgt.

Auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigsburg können Alttextilien während der Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Säcke mit Kleidung und Heimtextilien werden dort in Containern gesammelt.

Bitte keine Gegenstände wie Koffer, Spielzeug, Teppiche oder Elektrogeräte in die Altkleidercontainer werfen – diese Stoffe haben andere Entsorgungswege.

Blick nach vorn

Ab April 2028 führt der Gesetzgeber eine erweiterte Herstellerverantwortung ein, die der Regelung für Verpackungen ähnelt. Hersteller sollen dann die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Textilien finanzieren. Bis dahin bleibt die bisherige Entsorgungsstruktur bestehen. Die AVL setzt sich für eine nachhaltige Textilwirtschaft ein und begleitet die Übergangsphase mit Informationen und bürgernahem Service. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.