Unterbringung psychisch Kranker
Sicherheit & Ordnung
Allgemeine Informationen
Wer an einer psychischen Erkrankung leidet, kann - sofern eine Eigen- oder Fremdgefährdung aufgrund dieser Erkrankung vorliegt - gegen seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus (anerkannte Einrichtung) untergebracht werden.
Die nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) untergebrachten Personen werden so behandelt und betreut, dass der Unterbringungszweck bei geringstem Eingriff in die persönliche Freiheit erreicht wird.
Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.