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Unterbringung psychisch Kranker

Sicherheit & Ordnung

Allgemeine Informationen

Wer an einer psychischen Erkrankung leidet, kann - sofern eine Eigen- oder Fremdgefährdung aufgrund dieser Erkrankung vorliegt - gegen seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus (anerkannte Einrichtung) untergebracht werden.

Die nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) untergebrachten Personen werden so behandelt und betreut, dass der Unterbringungszweck bei geringstem Eingriff in die persönliche Freiheit erreicht wird.

Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.

Kontakt

Frau Throm
Tel. 07141 144-43246

Telefax an den Geschäftsteil:
07141 144-59311

Kreispolizeiangelegenheiten