Jagdrecht
Sicherheit & Ordnung
Zuständige Stelle
Für die Erteilung des Jagdscheins ist die untere Jagdbehörde, Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten, zuständig.
Folgende Jagdscheinarten können ausgestellt werden:
- Jahresjagdschein (ein oder drei Jagdjahre)
- Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage)
- Jugendjagdschein (ein Jagdjahr)
- Falkner- und Ausländerjagdscheine
Erforderliche Unterlagen
Beim Erstantrag:
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
- Personalausweis
- Ein Lichtbild
- Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
- Antrag: Persönlich
Beim Verlängerungsantrag:
- Jagdschein
- Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
- Antrag Persönlich oder per Post