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Jagdrecht

Sicherheit & Ordnung

Zuständige Stelle

Für die Erteilung des Jagdscheins ist die untere Jagdbehörde, Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten, zuständig.

Folgende Jagdscheinarten können ausgestellt werden:

  • Jahresjagdschein (ein oder drei Jagdjahre)
  • Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage)
  • Jugendjagdschein (ein Jagdjahr)
  • Falkner- und Ausländerjagdscheine

Ab sofort gibt es die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Hier können Sie einen Termin für Ihre gewünschte Leistung buchen. 

Erforderliche Unterlagen

Beim Erstantrag:
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
  • Personalausweis
  • Ein Lichtbild
  • Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
  • Antrag: Persönlich
Beim Verlängerungsantrag:
  • Jagdschein
  • Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
  • Antrag Persönlich oder per Post

Kontakt

Herr Zerrweck

Tel.: 07141 144-42349
Fax: 07141 144-59311

Kreispolizeiangelegenheiten