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Informationen zur Schlüsselzahl B 197

Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe – Schlüsselzahl B 197 nach § 17a FeV

Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit für die Fahrerlaubnis der Klasse B, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis ohne Beschränkung auf Automatikgetriebe zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.    

Antragstellung Schlüsselzahl 197:

Der Antrag kann in den Briefkasten der

  • Fahrerlaubnisbehörde Ludwigsburg
  • Außenstelle Besigheim
  • Außenstelle Vaihingen an der Enz

eingeworfen werden. Außerdem ist die Antragstellung bei dem Rathaus der Wohnsitzgemeinde (ausgenommen Stadt Ludwigsburg) möglich.

Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.

Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 muss binnen eines Jahres nach dem Abschluß der Ausbildung erfolgt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die SZ 197 befindet sich auf dem Ersterteilungsantrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (Schaltkompetenznachweis)
  • Führerschein in Kopie

Die Austragung darf nicht erfolgen, sofern die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge auf Grund von  Eignungsmängeln für das Führen von Kraftfahrzeugen erfolgt ist.

Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197

Eine Fahrerlaubnis der Klasse B197 berechtigt nicht dazu, bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen (BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) auf die Beschränkung auf Automatikgetriebe zu verzichten.

Sofern die praktische Fahrerlaubnisprüfung der aufbauenden Fahrerlaubnisklasse mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgt, ist die entsprechende Klasse mit der Schlüsselzahl 78 zu versehen. 

Welches Formular wird benötigt?