Informationen zur Schlüsselzahl B 197
Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe – Schlüsselzahl B 197 nach § 17a FeV
Grundsätzlich bleibt die Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe weiter bestehen - Eintragung Schlüsselzahl 78 – nach dem eine Prüfungsfahrt auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt wurde.
Ab dem 01.04.2021 wird jedoch für die Fahrerlaubnis der Klasse B die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis ohne Beschränkung auf Automatikgetriebe zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.
Aufhebung der Beschränkung und Eintragung SZ 197 für Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B:
Der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B 197 kann in einem verschlossen Umschlag per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten des Landratsamtes Ludwigsburg sowie den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz eingeworfen werden.
Ebenso kann der Antrag über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden
Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die SZ 197 befindet sich auf dem Ersterteilungsantrag
- Biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
- Führerschein in Kopie
Die Austragung darf nicht erfolgen, sofern die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge auf Grund von Eignungsmängeln für das Führen von Kraftfahrzeugen erfolgt ist.
Wegfall der Beschränkung und Eintragung SZ 197 beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B:
Die Antragstellung kann nur persönlich unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus oder bei den Außenstellen in Besigheim und Vaihingen, bzw. bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die SZ 197 befindet sich auf dem Ersterteilungsantrag
- Die Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung wird von Ihrem Fahrlehrer der technischen Prüfstelle (TÜV) vorgelegt
- Weitere Unterlagen analog den Antragsarten Ersterteilung / Erweiterung, BF 17, etc.
Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197
Eine Fahrerlaubnis der Klasse B197 berechtigt nicht dazu, bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen (BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) auf die Beschränkung auf Automatikgetriebe zu verzichten.
Sofern die praktische Fahrerlaubnisprüfung der aufbauenden Fahrerlaubnisklasse mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgt, ist die entsprechende Klasse mit der Schlüsselzahl 78 zu versehen.