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Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr

national

Die Erlaubnis berechtigt zum gewerblichen Güterverkehr in Deutschland mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Sie ist personenbezogen und nicht übertragbar.
Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt werden. Die Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden.

Der Erlaubnisinhaber erhält auf Antrag neben der Originalerlaubnis so viele Erlaubnisausfertigungen, wie Fahrzeuge nachgewiesen werden.  

Sie kann erteilt werden, wenn

  • der Unternehmer und der Verkehrsleiter zuverlässig sind
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
  • der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist

Notwendige Unterlagen:

Weitere notwendige Unterlagen:

  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft als Behördenauskunft zu beantragen. Zu senden an: Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg - nicht älter als 3 Monate -
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, der Gemeinde (Stadtkämmerei), aller Krankenkassen bei denen Beschäftigte versichert sind, der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen - nicht älter als 3 Monate -
  • Fachkundebescheinigung nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
  • Gewerbeanmeldung
  • Kopie Personalausweis oder Pass

Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbezentralregisterauskunft für z.B. eine GmbH bitte als Behördenauskunft beantragen. Zu senden an: Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg – nicht älter als 3 Monate
  • Gesellschafterliste

Für Geschäftsführer / Vorstandsmitglieder

  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft als Behördenauskunft zu beantragen. Zu senden an: Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg - nicht älter als 3 Monate -
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (KBA) - nicht älter als 3 Monate -
  • Kopie Personalausweis oder Pass

Zusätzliche Unterlagen bei der Bestellung eines Verkehrsleiters:

  • Fachkundebescheinigung nach der Verordnung (EG) 1071/2009
  • Verkehrsleitervertrag nach der Verordnung (EG) 1071/2009
      Aus diesem Vertrag muss hervorgehen, dass eine tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeit des Unternehmens beim Verkehrsleiter liegt.
  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft als Behördenauskunft beantragen. Zu senden an:  Landratsamt Ludwigsburg, Güterkraftverkehr, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg - nicht älter als 3 Monate
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (KBA) – nicht älter als 3 Monate
  • Kopie Personalausweis oder Pass

Andere geeignete Nachweise sind nicht ausgeschlossen.

Bitte planen Sie unsere Bearbeitungszeit von 3 – 6 Wochen nach vollständiger Abgabe der Unterlagen mit ein. Bei erhöhtem Antragsaufkommen kann es zu Verzögerungen kommen.

Kontakt

Tel. 07141 144-42057; - 42485
Fax 07141 144-388
Güterkraftverkehr