Informationen zur Schlüsselzahl 196
Nutzung von zweirädrigen Fahrzeugen, entsprechend der Klasse A1, mit der Fahrerlaubnisklasse B
Die Schlüsselzahl 196 berechtigt über den Umfang der Klasse B hinaus zum Führen eines Kraftrads (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (dieser Berechtigungsumfang findet sich in etwa der Faherlaubnisklasse A1 wieder).
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Inland).
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so dass mit dieser Berechtigung zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abs. 3 FeV nicht möglich ist.
Die Voraussetzungen unter erleichterten Bedingungen auch Leichtkrafträder der Klasse A 1 fahren zu dürfen sind:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B
- Absolvierung und Nachweis einer Fahrerschulung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis).
Wo und wann kann man einen Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 stellen?
Der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B 196 kann in einem verschlossen Umschlag per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten des Landratsamtes Ludwigsburg sowie den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz eingeworfen werden.
Ebenso kann der Antrag über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden
Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV im Original
- Führerschein in Kopie