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Fahrgastbeförderung

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Antrag auf Erteilung einer Fahrgastbeförderung

Voraussetzung für die Erteilung ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren sowie Vollendung des Mindestalters von 21 Jahren, bei Krankenkraftwagen der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 1 Jahr und Vollendung des Mindestalters von 19 Jahren.

Die Fahrerlaubnis wird befristet für maximal 5 Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrgastbeförderung kann in einem verschlossen Umschlag per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten des Landratsamtes Ludwigsburg eingeworfen werden.

Ebenso kann der Antrag über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden

Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg möglich.

Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • einen EU-Kartenführerschein (falls Sie noch nicht in Besitz eines Kartenführerscheins sind, ist dieser zusätzlich zu beantragen).
  • Nachweis über eine ärztliche Untersuchung
  • Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung
  • Nachweis über eine Zusatzuntersuchung bei Ersterteilung und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr
  • polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" ( im Bürgermeisteramt zu beantragen )
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs ( nur bei Krankenkraftwagen; nur bei Ertserteilung)