Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier.
Hier geht es zur Anfahrt zum Landratsamt Ludwigsburg
Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Voraussetzung für die Erteilung ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren sowie Vollendung des Mindestalters von 21 Jahren, bei Krankenkraftwagen der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 1 Jahr und Vollendung des Mindestalters von 19 Jahren.
Die Fahrerlaubnis wird befristet für maximal 5 Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrgastbeförderung kann in einem verschlossen Umschlag per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten des Landratsamtes Ludwigsburg eingeworfen werden.
Ebenso kann der Antrag über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden
Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg möglich.