Sprungziele

Fahrgastbeförderung

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Antrag auf Erteilung einer Fahrgastbeförderung

Der Antrag kann in den Briefkasten der

  • Fahrerlaubnisbehörde Ludwigsburg
  • Außenstelle Besigheim
  • Außenstelle Vaihingen an der Enz

eingeworfen werden. Außerdem ist die Antragstellung bei dem Rathaus der Wohnsitzgemeinde (ausgenommen Stadt Ludwigsburg) möglich.

Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg möglich.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Fahrgastbeförderungsscheines

  • der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren sowie Vollendung des Mindestalters von 21 Jahren
  • bei Krankenkraftwagen der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 1 Jahr und Vollendung des Mindestalters von 19 Jahren.

Die Fahrerlaubnis wird befristet für maximal 5 Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • einen EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über eine ärztliche Untersuchung
  • Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung
  • Nachweis über eine Zusatzuntersuchung bei Ersterteilung und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr
  • polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" ( beim Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs ( nur bei Krankenkraftwagen; nur bei Ertserteilung)