Antragsvoraussetzungen:
- mindestens zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
- eine spezifische Ausbildung nach § 2 Zweite Fahrberechtigungsverordnung und eine Prüfung nach § 3 wurde erfolgreich absolviert
- ehrenamtliche Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr, einen nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst, ein Technisches Hilfswerk oder eine sonstige Einheit des Katastrophenschutzes,
- nach § 2 Straßenverkehrsgesetz i. V. m. den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t geeignet ist.
Antragsstellung:
Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen im Original bei der Antragstellung vorzulegen:
- Ausbildungsbescheinigung nach § 2 Zweite Fahrberechtigungsverordnung
- Prüfbescheinigung nach § 3 Zweite Fahrberechtigungsverordnung
- Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr, einem nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst, einem technischen Hilfswerk oder einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes