Sprungziele

Einsatzfahrzeuge 4,75t / 7,5t

Antragsvoraussetzungen:

  • mindestens zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
  • eine spezifische Ausbildung nach § 2 Zweite Fahrberechtigungsverordnung und eine Prüfung nach § 3 wurde erfolgreich absolviert
  • ehrenamtliche Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr, einen nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst, ein Technisches Hilfswerk oder eine sonstige Einheit des Katastrophenschutzes,
  • nach § 2 Straßenverkehrsgesetz i. V. m. den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t geeignet ist.

Antragsstellung:

Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen im Original bei der Antragstellung vorzulegen: 

  • Ausbildungsbescheinigung nach § 2 Zweite Fahrberechtigungsverordnung
  • Prüfbescheinigung nach § 3 Zweite Fahrberechtigungsverordnung
  • Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr, einem nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst, einem technischen Hilfswerk oder einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes