Artenschutz
Im Landkreis Ludwigsburg
Der Artenschutz ist in unserem dicht besiedelten Land wichtiger denn je. Er dient dazu, die biologische Vielfalt zu erhalten und insbesondere den Rückgang der Arten und ihrer Populationen entgegenzuwirken.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den folgenden Themen:
Amphibien
Wie viele andere Tierarten sind auch unsere heimischen Amphibienarten wie die Erdkröte, der Grasfrosch und der Feuersalamander vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet.
Hochzeitsreise im Frühjahr
Sobald die Temperaturen Ende Februar /Anfang März wieder steigen, setzt die Wanderung der Amphibien zu ihren Laichgewässern ein. Die Tiere mögen besonders Nachttemperaturen von über 5° C und eine hohe Luftfeuchtigkeit. Aus dem abgelegten Laich entwickeln sich Kaulquappen. Die Entnahme von Laich oder Kaulquappen ist übrigens grundsätzlich verboten.
Rückwanderungen und Winterquartier
Nach der Laichablage treten die älteren Tiere ihre Rückwanderung an. Dies dauert bis etwa Mitte Mai. Bei Feuersalamandern sogar bis etwa Mitte Juni. Die kleinen Amphibien folgen dann im Juli/August. Den Winter über verbringen die Tiere geschützt im Erdboden in einer sogenannten Winterstarre.
Straßensperrungen und andere Schutzmaßnahmen
Die Wanderung der Amphibien erfolgt sehr oft über vielbefahrene Straßen und Wege. Um möglichst viele Tiere vor dem Verkehrstod zu retten, werden im Frühjahr vor Beginn der Amphibienwanderung auch Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet sowie Hinweisschilder aufgestellt. Auto- und Radfahrer werden in dieser Zeit um besondere Rücksichtnahme gebeten. Auch das Befahren von Feldwegen sollte in dieser Zeit möglichst vermieden werden. Die angeordneten Tempobeschränkungen gelten in der Regel während der Winterzeit zwischen 18 und 5 Uhr und während der Sommerzeit zwischen 20 und 5 Uhr. In der Amphibienwanderzeit werden an den Wanderstrecken schwerpunktmäßig Radarmessungen durchgeführt. Aber auch anderweitige Verkehrsverstöße, wie das Ignorieren von Sperrungen, werden geahndet.
Ehrenamtliche Helfer
Eine besonders wichtige Aufgabe ist die Betreuung der Wanderstellen und die Erfassung der wandernden Tiere nach Art und Anzahl. Diese übernehmen in den meisten Fällen ehrenamtlich tätige Personen. Den unermüdlichen Helfern gilt daher besonderer Dank und Anerkennung. Falls Sie Zeit und Lust haben sich hier ebenfalls zu engagieren, fragen Sie doch bei den örtlichen Naturschutzverbänden nach.
Bisher noch nicht bekannte Amphibienwanderwege und –vorkommen können Sie der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes mitteilen.
Hornissen und Wespen
Wenn die Natur erblüht, hört man es wieder summen. Die Saison für Wespen und Hornissen hat begonnen. Diese sind geschützt! Sie sind friedfertig, nützlich und interessieren sich meistens nicht für uns Menschen. Helfen Sie uns beim Schutz dieser für uns sehr wichtigen Insekten.
Falls Sie Hilfe bei den „Gästen auf Zeit“ benötigen, melden Sie sich bei der unteren Naturschutzbehörde. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Infobroschüre
Mit unserer Infobroschüre "Gäste auf Zeit: Hornissen und Wespen", möchten wir Sie näher mit den Tieren bekannt machen.
Wespentelefon
Sollten Sie dann noch Fragen zu dem Thema Hornissen, Wespen und Co. haben, nutzen Sie bitte unser Wespentelefon. Aus technischen Gründen erscheint auch während der Beratung ein Freizeichen, probieren Sie es bitte später nochmal oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Das Wespentelefon erreichen Sie in der Zeit vom 01.06. bis 31.10. unter der Telefon Nummer: 07141/144-2255 zu den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie
Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr.
Wildbienen und Honigbienen
Wildbienen
Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass es neben den Honigbienen in Deutschland über 500 Wildbienenarten gibt. Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Tierarten.
Es gibt soziale Arten, die in einjährigen Staaten leben wie z.B. Hummeln und es gibt solitäre Wildbienen wie z.B. die Mauerbiene, die als einzelne Biene ihre Brut alleine versorgt.
Wildbienen spielen im Naturhaushalt eine wichtige Rolle, da auch sie als nektar- und pollensammelnde Insekten für die Bestäubung der Pflanzen sorgen. Zwischen "Futterpflanzen" und Wildbienen besteht eine enge Abhängigkeit.
Solitäre Wildbienen sind völlig harmlos. Staatbildende Hummeln können in Nestern im Boden und auch am Haus z.B. im Dachbodenbereich auftreten. Hummeln können zwar stechen, benützen ihren Stachel jedoch fast nie. Sie sind vielmehr ausgesprochen gutmütig.
Honigbienen
Honigbienen werden von Imkern als Nutztiere gehalten und sind bei uns bislang nicht gefährdet.
Gelegentlich sieht man außerhalb von Bienenkästen Bienenschwärme z.B. an Bäumen dicht zusammengedrängt. Bei Sichtung eines Bienenschwarmes bzw. für das Entfernen eines Bienenschwarmes können Sie sich an Ihre Gemeinde als zuständige Ortspolizeibehörde wenden.
Haltung und Handel von besonders geschützten Tieren
Weltweit sind viele – darunter auch einheimische – frei lebende Tiere und Pflanzen durch illegalen Handel in ihrer Existenz gefährdet und zum Teil sogar vom Aussterben bedroht. Um einem weiteren dramatischen Artensterben entgegen zu wirken, ist ein nationaler Schutz bestimmter bedrohter Arten unumgänglich (Washingtoner Artenschutzabkommen).
Haltung und Vermarktung
Die Haltung und Vermarktung geschützter Tiere ist grundsätzlich verboten. Nur mit entsprechenden Nachweisen (zum Beispiel CITES-Bescheinigung, Herkunftsnachweis) dürfen solche Tiere überhaupt gehalten werden. Den Schutzstatus können Sie unter www.wisia.de abfragen. Aber nicht nur lebende Tiere sind geschützt, sondern auch Präparate, Produkte und Teile davon (Vorsicht bei Urlaubsreisen!).
Sobald Sie sich ein geschütztes Tier angeschafft haben, müssen Sie es bei der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) anmelden. Das Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.rp.baden-wuerttemberg.de.
Informieren Sie sich rechtzeitig, am besten vor einer geplanten Anschaffung.