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Altlasten und Schadensfälle

Im Landkreis Ludwigsburg

Durch Giftstoffe verunreinigte Böden sowie Grundwasserverunreinigungen sollen saniert werden, um sie für die Allgemeinheit wieder gefahrlos nutzbar zu machen und die Umwelt zu schützen.

Die Begriffe bezeichnen:

Altlasten
Altablagerungen und Altstandorte

Altablagerungen
Grundstücke, auf denen früher Abfälle abgelagert wurden (zum Beispiel ehemalige Müllkippen)

Altstandorte
Grundstücke mit stillgelegten Anlagen, in denen wasser- oder gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzt wurden, die zu einer schädlichen Bodenveränderung (SBV) führten

Altlastenverdächtige Flächen
Grundstücke, bei denen der Verdacht besteht, dass das Grundstück verunreinigte Bodenpartien aufweist, die ein Schutzgut – wie zum Beispiel das Grundwasser – gefährden oder bereits schädigen

Schädliche Bodenveränderung (SBV)
liegt dann vor, wenn bei ungehindertem Geschehensablauf auf dem Grundstück in absehbarer Zeit ein Schutzgut (zum Beispiel das Grundwasser) geschädigt wird oder bereits geschädigt ist

Verdachtsflächen
Grundstücke, bei denen der Verdacht einer schädliche Bodenveränderung besteht

Solange über das Vorliegen einer SBV noch keine endgültige Aussage getroffen werden kann, spricht man von „altlastverdächtigen Flächen“. Durch Messungen wird überprüft, ob die gesetzlich festgelegten Prüfwerte überschritten werden. Ziel ist anschließend, anhand konkreter Maßnahmen den Boden oder das Grundwasser zu sanieren, möglichst bis hin zur Einhaltung von Prüfwerten.

Gerade in dichtbesiedelten Räumen - wie dem Landkreis Ludwigsburg -, in denen nur begrenzt bisher ungenutzte Flächen vorhanden sind, kommt der Konversion (Umwandlung) von Flächen besondere Bedeutung zu. So ist es ein wesentliches Anliegen der Altlastenbehörden, die Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen (für die Wiederansiedelung von Unternehmen oder für den Wohnbau) zu unterstützen und damit aktiven Bodenschutz zu betreiben.