Informationen zum elektronischen Bauantrag
Entsprechend den Vorgaben der Landesbauordnung sind Bauanträge grundsätzlich bei der jeweiligen Kreisgemeinde einzureichen.
Elektronische Bauanträge können wir nur dann annehmen und verarbeiten, wenn diese über das Portal Service BW eingereicht werden.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, müssen diese Anträge XBaufähig sein, das heißt sie müssen dem XML-Standard entsprechen.