Informationen zum elektronischen Bauantrag und zur generellen Antragseinreichung
Mit Inkrafttreten der Landesbauordnung zum 25.11.2023 sind Bauanträge nicht mehr über die betroffenen Kreisgemeinden, sondern direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Für 23 der 39 Kreisgemeinden ist das Landratsamt zuständige Baurechtsbehörde (siehe Zuständigkeiten Baurecht).
Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind seit dem 01.01.2025 elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzureichen. Digitale Bauanträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ einzureichen (Vorgabe des Übermittlungswegs gemäß § 3 Abs. 2 LBOVVO). Wir weisen darauf hin, dass die Plattform beim Einreichen von Bauanträgen nur Dokumente im PDF/A-1a-Format akzeptiert und dies bei der Antragstellung auch geprüft wird.
Andere Dateiformate sind nicht zulässig. Die Bauvorlagen dürfen nicht gegen Bearbeitung gesperrt sein, da sie sonst nicht mit möglicherweise erforderlichen Eintragungen und Genehmigungsvermerk versehen werden können. Die Vorgaben für die Benennung und Übermittlung der zu einem Antrag gehörenden Dateien entnehmen sie bitte diesem Flyer.
Informationen über ViBa BW und den Link zur Anmeldeseite erhalten Sie hier:
Anmeldung Digitale Baugenehmigung
Erläuterungen zum Einreichen - Dateien - BITBW-Cloud (landbw.de)
Vollmacht für Entwurfserfasser
Wenn Sie ViBa BW nutzen, benötigen Sie für den Zugang eine BundID bzw. ein Unternehmenskonto. Zugangsdaten werden per Post versandt. Deshalb empfehlen wir, dass Sie für den ersten Antrag ausreichend Vorlaufzeit einplanen.