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Soziales Entschädigungsrecht (SER)

Soziales

Zum SER gehören jene Gesetze, in denen eine staatliche Entschädigung wegen einer Gesundheitsschädigung oder des Todes einer Person festgelegt ist, wenn diese Schädigung, beziehungsweise der Tod, ein besonderes Opfer für die staatliche Gemeinschaft darstellt.

Diese Gesetze sind:

Die Versorgung nach diesen Gesetzen wird in Form von Geldleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren, sowie verschiedenen anderen Leistungen gewährt.

Kontakt

Landratsamt Ludwigsburg

Versorgungsangelegenheiten
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Christa Schaffroth
christa.schaffroth
Tel. 07141 144-42559
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