Soziales Entschädigungsrecht (SER)
Soziales
Zum SER gehören jene Gesetze, in denen eine staatliche Entschädigung wegen einer Gesundheitsschädigung oder des Todes einer Person festgelegt ist, wenn diese Schädigung, beziehungsweise der Tod, ein besonderes Opfer für die staatliche Gemeinschaft darstellt.
Diese Gesetze sind:
- Bundesversorgungsgesetz (BVG),
- Opferentschädigungsgesetz (OEG),
- Soldatenversorgungsgesetz (SVG),
- Zivildienstgesetz (ZDG),
- Infektionsschutzgesetz (IFSG),
- Häftlingshilfegesetz (HHG),
- 1. - 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (1. - 3. SED-UnBerG):
Strafrechtliches, Verwaltungsrechtliches und Berufliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG, VwRehaG, BerRehaG)
Die Versorgung nach diesen Gesetzen wird in Form von Geldleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren, sowie verschiedenen anderen Leistungen gewährt.
Anträge
- Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
- Beiblatt zum Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
- Antrag auf Gewährung von Witwen-/Witwer-/Waisenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG
- Schweigepflichtentbindungserklärung
- Antrag auf Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Hinweise zum Datenschutz