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Unterhaltsvorschuss

Im Landkreis Ludwigsburg

Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende, die keinen oder einen verminderten Unterhaltsbetrag für ihr Kind vom anderen Elternteil erhalten.

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihren schriftlichen Antrag hin Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden ab 01.07.2017 erweitert. Die Leistung wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt und die Höchstbezugsdauer von bisher 72 Monaten fällt weg.

Evtl. weitere Fragen, wie z. B.:

  • Wer erhält überhaupt Unterhaltsvorschuss?
  • Wie hoch ist die Leistung derzeit?
  • Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Welche Ausschlussgründe für die Leistungen gibt es?
    beantworten Ihnen gerne unsere SachbearbeiterInnen. Hier erhalten Sie ebenfalls die entsprechenden Unterlagen.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Leitung und Sekretariat

Zimmernr.Arbeitsbereich 

Telnr.

07141

750GeschäftsteilleitungFrau Lorang144-42535
776Sekretariat 144-43251

Sachbearbeiter

Die Zuständigkeiten der einzelnen SachbearbeiterInnen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

Zimmernr.Arbeitsbereich

Telnr.

07141

770

Aa - Am, Ma - Mae

144-43209
752An - Ayd, Maf - Mag144-42621
772Aye - Buc, Mah - Maie144-42763
775Bud - De, Maif - Mam144-42762
755Df - Fe, Mana - Mani144-42755
767Ff - G, Mank - Manz144-43310
751Ha - Heh, Mao - Mard144-42414
768Hei - Kara, Mare - Mari144-42103
773Karb - Kuq144-42469
784Kur - L, Mark - Markou144-43384
784Mb - Mz, Markov - Marq144-43140
784N - O, Marr - Mart144-42467
774P - R, Maru - Mass144-43088
784Sa - Schk, Mast - Masz144-43365

752

Schl - Stah, Mat144-42159
752Stai - Ur, Mau - Max144-42770
771Us - Z, May - Maz144-43204

Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.