Täter-Opfer-Ausgleich
Für Kinder & Jugendliche
Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Chance für Opfer und straffällig gewordene Jugendliche/Heranwachsende, unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten eine befriedigende außergerichtliche Regelung von Konflikten herbeizuführen.
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene eine Straftat begehen, kann das eine ganze Reihe von Folgen haben: Verletzungen, Sachschäden, Ängste, Feindseligkeiten und zumeist auch ein Strafverfahren.
Häufig haben Opfer und Täter schon vor der Straftat miteinander zu tun gehabt, häufig ist die Tat der vorläufige Höhepunkt eines Streits. Aber auch wenn sie zuvor nicht miteinander bekannt waren, ist durch die Ereignisse ein Konflikt zwischen Parteien entstanden.
Wäre es daher nicht sinnvoll, die entstandene Ungerechtigkeit durch ein persönliches Gespräch und eine direkte Wiedergutmachung auszugleichen?
In der Strafrechtspflege ist der Täter-Opfer-Ausgleich eine neue Form, mit Kriminalität umzugehen, weil diese Regelung nicht an der Person bzw. an der Straftat, sondern an der Autonomie der beteiligten Parteien ansetzt.
Wer ist zuständig und wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich?
Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht übergibt der Ausgleichsstelle den geeigneten Fall. Die Betroffenen können sich auch selbst melden.
Die Einleitung eines Täter-Opfer-Ausgleichs kann gesetzlich sowohl im Vorverfahren als auch im Zwischen- oder Hauptverfahren erfolgen. Erfahrungsgemäß verweist die Staatsanwaltschaft bereits im Vorverfahren an unsere Täter-Opfer-Ausgleich-Stelle.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist möglich,
- wenn der Täter seine Straftat gestanden hat und zu einer Wiedergutmachung bereit ist,
- wenn beide Seiten mit einem Täter-Opfer-Ausgleich einverstanden sind,
- wenn der zuständige Richter oder Staatsanwalt einem Ausgleich zustimmt.
Was bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Dem Opfer bietet der Täter-Opfer-Ausgleich im Wege einer außergerichtlichen, kommunikativen Rechtsfindung die Angst und den Ärger hinter sich zu lassen und seine ganz persönlichen Interessen an Ausgleich und Wiedergutmachung zum Ausdruck zu bringen, im Gegensatz zu Strafprozessen, in denen die Opfer nicht selten als Zeugen funktionalisiert werden.
Das Opfer kann:
- dem Täter die Folgen seiner Tat deutlich machen und verarbeiten,
- eine schnelle Wiedergutmachung entstandener Schäden erreichen,
- im Falle materieller Schäden, Ärger und Aufwand eines zusätzlichen Zivilverfahrens vermeiden
Der Täter hat im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, sich den Konsequenzen seiner Handlung zu stellen und - soweit möglich - zu ihrer Bereinigung beizutragen. Bei dieser Erfahrung wird möglicherweise das zukünftige Verhalten des Täters positiv beeinflusst, denn der Täter kann:
- Hintergründe für sein Verhalten schildern und dafür auch die Verantwortung übernehmen,
- zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt,
- durch Wiedergutmachung die Sache aktiv wieder in Ordnung bringen und eine zusätzliche gerichtliche Bestrafung überflüssig machen.
Täter und Opfer können einen eventuell schon lange anstehenden Konflikt gemeinsam bereinigen, gegenseitige Vorurteile abbauen und eine Aussöhnung erreichen sowie einen unnötigen Rechtsstreit vermeiden.
Was geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Angelegenheit zwischen Opfer und Täter. Beide müssen das Interesse und die Bereitschaft zur Teilnahme bekunden. Wenn Täter und Opfer nach einem Gespräch mit unserem Vermittler einverstanden sind, kommt es zu einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch.
Unser Vermittler führt dann zwischen den beiden Parteien eine Konfliktberatung und ggf. die Konfliktbereinigung durch. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Aufarbeitung der Tat und ihrer Folgen sowie die Wiedergutmachungsleistungen des Täters an den Geschädigten.
Die Vereinbarung über die Wiedergutmachung ist Sache der Beteiligten selbst, unser Vermittler ist bei der Erstellung behilflich. Der Vermittler überprüft, ob die Vereinbarungen auch eingehalten werden. Abschließend geht ein Bericht an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über den Verlauf und das Ergebnis.
Ansprechpartner
Ihnen zu helfen und die Konfliktbereinigung in Gang zu bringen, ist Aufgabe unseres Vermittlers im Landratsamt. Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte an ihn und vereinbaren Sie einen Termin.
Frau Liebchen
Täter-Opfer-Ausgleich
Kreishaus, Ebene 7, Zimmer 775
Tel. 07141 144-42980
Fax 07141 144-59974