Koordination Kinderschutz
Für Kinder & Jugendliche
Kinderschutzauftrag
Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) im Oktober 2005 die Handlungsweisen für das Jugendamt und auch für alle Dienste und Einrichtungen, die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erbringen, festgeschrieben (§ 8a SGB VIII) und mit dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) auch auf die Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, ausgeweitet (§ 8b SGB VIII, 4 KKG).
Das Jugendamt Ludwigsburg hat entsprechend § 8a SGB VIII mit allen Trägern im Landkreis, die Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII erbringen, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe abgeschlossen.
Seit dem 01.01.2012 haben alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, gegenüber dem örtlichen Jugendhilfeträger einen Anspruch auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (IEF). Die Kolleginnen und Kollegen stehen bei Beratungsbedarf jeglichem Fachpersonal im Landkreis Ludwigsburg, das mit Kindern und Jugendlichen arbeitet (z.B. Schule, Gesundheitswesen, Vereine, Beratungsstellen) zur Verfügung, sofern keine eigene IEF vorhanden ist. Für die Beratungsberechtigten entstehen dabei keine Kosten.
Eine aktuelle Liste der Insoweit Erfahrenen Fachkräfte können Sie nachfolgend downloaden.
Fortbildungsangebote
Wir haben unsere Fortbildungsangebote des Fachbereich 40 – Kinder, Jugend und Familie gebündelt auf dieser Webseite zusammengefasst.
Auf der Webseite finden Sie fortlaufend alle Informationen zu den Veranstaltungen und ausschließlich dort die Möglichkeit sich anzumelden. Neben Informationen, Downloadmöglichkeiten, Newsletter-Anmeldung u.v.m. finden Sie auch die FAQs mit allen Antworten rund zum Tool und Ablauf.
Vor allem für die Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen, der Schulsozialarbeit und der Offenen Jugendarbeit im Landkreis bietet das Jugendamt Ludwigsburg jährlich kostenfreie Schulungen zum Thema Kinderschutzauftrag an. Auch andere Einrichtungen und Institutionen können sich gerne bei Fragen zur Umsetzung des Schutzauftrages an uns wenden.