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Bundestagswahl

Neuwahl am 23.02.2025

Der Bundestag wurde durch den Bundespräsidenten am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434), daher findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt (Artikel 68 und Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 435) den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt.

Im Falle einer Auflösung des Bundestags ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung abzukürzen (§ 52 Abs. 3 BWG). Die verkürzten Fristen richten sich daher nach der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erlassenen Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 436).

Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Art. 39 Abs. 1 Grundgesetz).

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden. Die Wahlen für die Bewerber selbst können frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit ab 27.06.2024 (§ 21 Abs. 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).

Wahlkreiseinteilung

Der Deutsche Bundestag besteht gemäß § 1 Bundeswahlgesetz aus 630 Abgeordneten. Das Wahlgebiet ist bei der Bundestagswahl in 299 Bundestagswahlkreise eingeteilt.

Der Landkreis Ludwigsburg wird dabei in zwei Wahlkreise aufgeteilt: Nr. 265 Ludwigsburg und Nr. 266 Neckar-Zaber.

Zum Wahlkreis Nr. 265 Ludwigsburg zählen die Städte und Gemeinden:
Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim und Vaihingen an der Enz

Darüber hinaus gehören die nachfolgenden Städte und Gemeinde aus dem Landkreis Böblingen zum Wahlkreis Nr. 265 Ludwigsburg: Weissach

Zum Wahlkreis Nr. 266 Neckar-Zaber zählen die Städte und Gemeinden: 
Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm und Walheim

Darüber hinaus gehören die nachfolgenden Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Heilbronn zum Wahlkreis Nr. 266 Neckar-Zaber: Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach und Zaberfeld

Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.

Kontakt

Landratsamt Ludwigsburg

Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Lena Hofmeier

stv. Manuela Sauter


Tel. 07141 144-2002
Fax. 07141 144-59106

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