Infos für Imker
Tierhalterregistrierung
- Jede Bienenhaltung muss an Ihrem Winterstandort beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein.
Gesundheitszeugnisse
- werden Bienen an einen anderen Ort verbracht muss am Herkunftsort eine Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden.
Hierzu wenden Sie sich bitte an die/den örtlich zuständige(n) Bienensachverständige(n). Sofern die Bienen ins Ausland verbracht werden, wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt .
- Am neuen Standort ist dieses Zeugnis der/dem dort örtlich zuständige(n) Bienensachverständige(n) vorzulegen.
- Beim Wandern mit Bienen ist ein Zeugnis erforderlich wenn der Landkreis verlassen wird.
Beschilderung
- Alle Bienenvölker mit denen gewandert wird müssen mit Kontaktdaten des Tierhalters beschildert sein.
- Befindet sich der registrierte Überwinterungsort nicht unmittelbar zuortenbar an einem Wohnhaus, sollten auch diese Bienenvölker mit den Kontaktdaten des Tierhalters beschildert sein.
Arzneimittel
- Da Bienen zu den lebensmittelliefernden Tieren gehören sind alle Arzneimittelanwendungen zu dokumentieren.
Honig, Bienenprodukte (z. B. Propolis, Pollen, …)
- sind der Honig bzw. die Bienenprodukte nicht nur für den privaten häuslichen Verbrauch, sondern werden an Dritte abgegeben, müssen lebensmittelrechtliche Vorgaben wie z. B. gute Hygienepraxis, Kennzeichnung, Registrierung etc. beachtet werden. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/lebensmittelhygiene-im-handel.html