Infos für Imker
Tierhalterregistrierung
- Jede Bienenhaltung muss an Ihrem Winterstandort beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein.
Gesundheitszeugnisse
Für die Aussstellung von Gesundheitszeugnissen wenden Sie sich bitte an die/den örtlich zuständige(n) Bienensachverständige(n). Sofern die Bienen ins Ausland verbracht werden sollen, ist das zuständige Veterinäramt am Standort der Bienenvölker zu kontaktieren.
Ein Gesundheitszeugnis wird in folgenden Fällen benötigt:
- Beim Verbringen (Wandern) von Bienenvölkern über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus
- Beim Verkauf von Bienenvölkern
Am neuen Standort ist das Gesundheitszeugnis der jeweils zuständigen Bienensachverständigen bzw. dem zuständigen Bienensachverständigen vorzulegen.
Beschilderung
Alle Bienenvölker, die vorübergehend an einen anderen Standort verbracht werden (Wanderung), müssen mit folgenden Angaben deutlich beschildert sein:
- Name des Tierhalters / der Tierhalterin
- Anschrift
- Anzahl der aufgestellten Bienenvölker
Auch an registrierten Überwinterungsstandorten, die nicht direkt einem Wohnhaus zugeordnet werden können, sollten die Bienenvölker mit diesen Kontaktdaten gekennzeichnet sein.
Arzneimittel
- Da Bienen zu den lebensmittelliefernden Tieren gehören sind alle Arzneimittelanwendungen zu dokumentieren.
Honig, Bienenprodukte (z. B. Propolis, Pollen, …)
- sind der Honig bzw. die Bienenprodukte nicht nur für den privaten häuslichen Verbrauch, sondern werden an Dritte abgegeben, müssen lebensmittelrechtliche Vorgaben wie z. B. gute Hygienepraxis, Kennzeichnung, Registrierung etc. beachtet werden. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/lebensmittelhygiene-im-handel.html