Geflügelpest
Aviäre Influenza, Vogelgrippe
Formulare:
Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen
Ab dem 21.01.2023 muss daher jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen. Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei und sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchzuführen. Die Vorgabe der Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt.
Homepage Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Entwicklung der Geflügelpest
Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Wildtiere | 3 | 0 | 513 | 1312 | 1177 | 1111 |
Hausgeflügel | 3 | 1 | 32 | 286 | 208 | 74 |
Quelle: FLI, Stand 21.12.2023
Anmerkung: Die zahlreichen Fälle bei Hausgeflügel im Jahr 2021 wurden insbesondere durch Verkauf erkrankter Tiere durch einen Zuchtbetrieb in zahlreiche Hobbyhaltungen verursacht. Im Jahr 2022 erfolgte eine Ansteckung über eine Landesrassegeflügelaussstellung in Mecklenburg-Vorpommern. 2023 gab es bislang keine Spread-Events. Die hohe Zahl an Wildtieren zeigt, dass die Bedrohung durch AI unverändert besteht.
Checklisten für die Biosicherheit
Mit Hilfe dieser Checklisten können Geflügelhalter auch ohne akute Seuchenlage das Biosicherheitsniveau ihrer Geflügelhaltung in Eigenregie überprüfen und gegebenfalls verbessern.
Pressemitteilungen des MLR
- Pressemitteilung vom 12.12.2023 Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen weiterhin dringend erforderlich 347 KB
- Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe verlängert Minister Peter Hauk MdL: „Die zusätzlichen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten für den mobilen Geflügelhandel zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen haben sich bewährt und werden um zwei weitere Jahre verlängert“ 185 KB
- Pressemitteilung vom 20.01.2023 Minister Peter Hauk MdL: „Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen“ Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren zum Schutz der Geflügelbestände in Baden-Württemberg durch Allgemeinverfügung erforderlich 88 KB
- Pressemitteilung vom 02.11.2021 Minister Peter Hauk MdL: „Eine enge Abstimmung der Geflügelhalter mit den Veterinärbehörden und das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimieren das Risiko von Geflügelpestausbrüchen“ Minister Hauk sensibilisiert für Geflügelpestprävention 178 KB
- Pressemitteilung vom 22.11.2021 Minister Peter Hauk MdL: „Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) bei Schwänen in Donaueschingen amtlich festgestellt“ Behörden vor Ort erlassen Allgemeinverfügungen / Biosicherheitsmaßnahmen müssen dringend eingehalten werden 203 KB
- Pressemitteilung vom 15.11.2022 Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko 193 KB