Geflügelpest
Aviäre Influenza, Vogelgrippe
Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht läuft mit Ablauf des 31.03.2023 aus.
Die Stallpflicht für Geflügel endet zum 1. April. Es wurden keine weiteren Fälle von Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg festgestellt.
Im Februar 2023 wurden drei Ausbrüche der Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg amtlich festgestellt. Daraufhin wurde durch eine Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel im Landkreis Ludwigsburg angeordnet. Die Anordnung gilt bis Ablauf des 31.03.2023. In der Zwischenzeit gab es keine weiteren Fälle von Geflügelpest. Auch in den benachbarten Stadt- und Landkreisen wurde die Geflügelpest nicht mehr nachgewiesen. Daher wird die Allgemeinverfügung zur landkreisweiten Aufstallungspflicht nicht verlängert. Geflügel kann daher ab 1. April 2023 wieder im Freien gehalten werden. Es gelten aber weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel, dass Geflügel und Futter vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden müssen.
Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg nachgewiesen
Der Landkreis Ludwigsburg hat ein vollständiges Aufstallungsgebot, also eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis angeordnet. Das Aufstallungsgebot gilt ab Samstag, 18. Februar, bis vorläufig 31. März.
Tot aufgefunden wurden am 13. Februar zwei Möwen in der Neckarschluse Aldingen in Remseck am Neckar. Der Verdacht, dass sie an der Geflügelpest verendet sind, hat sich inzwischen bestätigt.
Aufgrund der weltweiten, auch Deutschland und Baden-Württemberg betreffenden aktuellen Ausbreitung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, wurden Proben der Tiere durch den Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ludwigsburg erhoben und im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart auf Geflügelpest untersucht. Bei beiden Vögeln wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Die Proben wurden an das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zur Bestätigung des Untersuchungsergebnisses weitergeleitet. Im Landkreis Ludwigsburg wurde somit zunächst der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt.
Aufgrund des Seuchengeschehens unter anderem auch in den angrenzenden und naheliegenden Kreisen Böblingen, Esslingen, Stuttgart und Heilbronn besteht insgesamt ein hohes Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände. Daher müssen in den betroffenen Gebieten Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation auf das Nutzgeflügel übergreift. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Ludwigsburg bereits jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen und damit ein vollständiges Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im Landkreis angeordnet. Die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel gilt zunächst befristet bis zum 31. März 2023. Die Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg bekannt gemacht.
Es wird an alle Geflügelhalter appelliert, genau auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern. Hinweise dazu gibt es auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg (www.landkreis-ludwigsburg.de) und der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (www.mlr.baden-wuerttemberg.de/) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de). Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis Ludwigsburg aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden. Formulare gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg oder können angefordert werden unter Tel. 07141 144-2031 oder per Mail an: vet[at]landkreis-ludwigsburg.de.
Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine in den meisten Fällen für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich verlaufende Virus-Erkrankung. Hauptsächlich betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel (Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Möwen etc.), Rabenvögel (z.B. Krähen), Greifvögel und Eulen. Tauben und Singvögel sind nicht betroffen. Der aktuell umlaufende Virustyp hat zwar ein gewisses zoonotisches Potential, das Risiko einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen wird jedoch als sehr gering eingeschätzt. Funde toter Wildvögel sollten dem Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmitteüberwachung zu den üblichen Geschäftszeiten unter Mitteilung des genauen Fundortes gemeldet werden.
Formulare:
Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen
Ab dem 21.01.2023 muss daher jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen. Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei und sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchzuführen. Die Vorgabe der Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt.
Homepage Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Entwicklung der Geflügelpest
Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Wildtiere | 3 | 0 | 513 | 1312 | 1177 |
Hausgeflügel | 3 | 1 | 32 | 286 | 208 |
Quelle: FLI, Stand 26.01.2023
Anmerkung: Die zahlreichen Fälle bei Hausgeflügel im Jahr 2021 wurden insbesondere durch Verkauf erkrankter Tiere durch einen Zuchtbetrieb in zahlreiche Hobbyhaltungen verursacht. Im Jahr 2022 erfolgte eine Ansteckung über eine Landesrassegeflügelaussstellung in Mecklenburg-Vorpommern.
Checklisten für die Biosicherheit
Mit Hilfe dieser Checklisten können Geflügelhalter auch ohne akute Seuchenlage das Biosicherheitsniveau ihrer Geflügelhaltung in Eigenregie überprüfen und gegebenfalls verbessern.
Pressemitteilungen des MLR
- Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe verlängert Minister Peter Hauk MdL: „Die zusätzlichen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten für den mobilen Geflügelhandel zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen haben sich bewährt und werden um zwei weitere Jahre verlängert“ 185 KB
- Pressemitteilung vom 20.01.2023 Minister Peter Hauk MdL: „Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen“ Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren zum Schutz der Geflügelbestände in Baden-Württemberg durch Allgemeinverfügung erforderlich 88 KB
- Pressemitteilung vom 02.11.2021 Minister Peter Hauk MdL: „Eine enge Abstimmung der Geflügelhalter mit den Veterinärbehörden und das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimieren das Risiko von Geflügelpestausbrüchen“ Minister Hauk sensibilisiert für Geflügelpestprävention 178 KB
- Pressemitteilung vom 22.11.2021 Minister Peter Hauk MdL: „Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) bei Schwänen in Donaueschingen amtlich festgestellt“ Behörden vor Ort erlassen Allgemeinverfügungen / Biosicherheitsmaßnahmen müssen dringend eingehalten werden 203 KB
- Pressemitteilung vom 15.11.2022 Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko 193 KB
Allgemeines
Deutschland und Europa erlebte in den Jahren 2021 und 2022 die bisher schwerste Geflügelpest-Epizootie. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird als hoch eingestuft. Es wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.